Berufsschule Hochschulzugangsberechtigung?


13.03.2020, 23:28

Das hab ich jetzt noch dazu gefunden. Allerdings verstehe ich es immer noch nicht ganz. :/

4 Antworten

Ich werde aus dem Text auch nicht schlau. "Eine Hochschulzugangsberechtigung" kann alles bedeuten und ist zu unspezifisch, um zu erkennen, was damit genau gemeint ist.

Die fachgebunde Fachhochschulreife ist eigentlich schon der unterste Grad einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB), da dieser sowohl die Hochschulart als auch die Studienfächer beschränkt. Du könntest damit also tatsächlich nur an FHs Fächer studieren, die zu deinem fachlichen Schwerpunkt passen.

Daher macht an dieser Stelle der Zusatzunterricht nicht viel Sinn, weil das nahelegt, dass man ohne diesen auch eine HZB erhält, obwohl es eigentlich unter der fachgebunden Fachhochschulreife nichts mehr gibt.

Naja, frag mal an der Schule nach, was gemeint ist, die wissen das hoffentlich ;)

Beste Grüße!


Blume925 
Fragesteller
 13.03.2020, 19:18

Dann werde ich mal eine E-Mail schreiben. Vielen Dank für deine Antwort! ;))

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Hallo, also ich habe mal gegoogelt und folgendes festgestellt:

Wichtig ist hier zu unterscheiden zwischen den Wortlauten: "-reife" und "-zugang".

In Bayern (und in Rest DE) gibt es die Möglichkeit als "beruflich Qualifizierter" zu studieren. Hierfür sind aber bestimmte Voraussetzungen vorhanden. Eine bestandene Meisterprüfung oder etwas gleichgestelltes. Fachschulabschlüsse sind gleichgestellt. Zusätzlich dazu muss in Bayern ein Beratungsgespräch an Hochschulen stattfinden. Und ein Antrag muss noch gestellt werden. Dann ist der "allgemeine Hochschulzugang" festgestellt. (Es gibt noch einen anderen Weg für beruflich qualifizierte, aber der ist für eine geringere Stufe als Meister, also hier irrelevant).

die fachgebundene Fachhochschulreife sagt dir aber gleich: Du darfst studieren in dem Bereich. Also kein Antrag und Beratungsgespräch nötig.

Ist das verständlich?

Woher ich das weiß:Recherche

Blume925 
Fragesteller
 14.03.2020, 11:28

Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe bin ich nach der Ausbildung beruflich Qualifiziert, weil ich an einer Fachschule die Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin erfolgreich abgeschlossen habe?

Und wenn ich danach noch ein Beratungsgespräch führe und ein Antrag stelle könnte ich dan an einer allgemeinen Hochschule alle Studiengänge studieren oder nur bestimmtes?

und wenn ich dann dazu dann doch die Fachgebundene Fachhochschulreife mache dan darf ich sicher die fachspezifischen Studiengänge studieren ohne den ganzen Aufwand?

vielen lieben Dank für deine hilfreiche Antwort!! :)))

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SirNik  14.03.2020, 11:40
@Blume925

Genau. (So habe ich das verstanden, aber ist nicht gerade überall gut beschrieben; Also notfalls darfst du natürlich gerne nochmal bei der Schule nachfragen, dann weißt du es aus erster Hand) :)

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Blume925 
Fragesteller
 14.03.2020, 13:24
@SirNik

alles klar, dann werde ich mal eine E-Mail an die Schule schreiben.

Dankeeeschönn!!! :D

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Es gibt verschiedene Hochschulzugangsberechtigungen:

Vollabitur = Allgemeine Hochschulreife. Damit ist das Studium an jeder Hochschule oder Universität möglich.

Fachabitur = Zugangsberechtigung an Fachhochschulen und nur an einigen Universitäten für spezielle Fächer.


Blume925 
Fragesteller
 13.03.2020, 18:19

Und was ist in den Abschnitt oben gemeint, wenn man jetzt z.B. das Zusatzfach Englisch nicht belegt? Wozu hab ich dann die Berechtigung?

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Joshua18  14.03.2020, 01:59
@Blume925

Schönen Dank für diesen Link!

Jetzt wird die Sache schon etwas klarer. Es handelt sich um eine Ausbildung zum Heilerziehungspfleger in Bayern, die aber neben der Mittleren Reife auch noch eine einschlägige Erstausbildung z.B. zum Kinderpfleger voraussetzt.

Durch die Belegung des Faches Englisch kann zusätzlich noch die fachgebundene Fachhochschulreife erworben. Die gibt es aber nur in Bayern! Damit könnte man vermutlich z.B. Sozialpädagogik, Sozialarbeit etc. an bayrischen Fachhochschulen studieren, aber nicht Wirtschaft, Maschinenbau oder Architektur z.B..

Es wäre aber zu prüfen, ob diese Ausbildung nicht generell als Aufstiegsweiterbildung gilt und somit einen allgemeinen Hochschulzugang (auch für Unis) wie z.B. bei einem Meister eröffnet.

Die fachgebundene Fachhochschulreife würde dann allerdings von der 5 % Sonderquote im Falle eines N.C.s entbinden, die für Aufstiegsweiterbildungen sonst stets gilt.

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Blume925 
Fragesteller
 14.03.2020, 11:34
@Joshua18

Vielen lieben Dank für deine hilfreiche Antwort! :))

Wenn es die Fachgebundene Fachhochschulreife nur in Bayern gibt wie wird es dan in anderen Bundesländern anerkannt, was könnte man damit studieren und welche Chancen hat man?

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Joshua18  15.03.2020, 21:39
@Blume925

Das müssen dann die jeweiligen Kultusministerien entscheiden. Ich vermute mal, das wird dann überhaupt nicht anerkannt, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Bayern bundesweit keine Fachhochschulreife von Gymnasien anerkennt.

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Hallo, auf welchen schulischen Bildungsweg bezieht sich denn "mit dem erfolgreichen Abschluss..."


Blume925 
Fragesteller
 13.03.2020, 22:55

Bezieht sich auf die erfolgreich abgeschlosse Ausbildung.

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Bergfex49  13.03.2020, 23:19
@Blume925

danke, aber welcher Schultyp wurde denn erfolgreich abgeschlossen, war es z.B. eine Berufsschule oder eine Fachoberschule oder ein anderer Schultyp etc

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Blume925 
Fragesteller
 13.03.2020, 23:26
@Bergfex49

Achso :)) Es ist eine Fachschule für Heilerziehungspflege.

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Bergfex49  13.03.2020, 23:36
@Blume925

hallo, die Ausbildung zum Heilerziehungspfleger* alleine ermöglicht noch keinen Hochschulzugang, aber mit der gleichzeitigen Belegung eines Zusatzfaches erreichst Du die fachgebundene Fachhochschulreife

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Blume925 
Fragesteller
 14.03.2020, 11:29
@Bergfex49

Vielen Dank für deine hilfreiche Antwort! :))

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