Berichtsheft floristin?

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Ich habe zwar keine Ahnung von Floristik und weiß auch nicht so wirklich, was eigentlich ein KURZbericht genau ist, kann mir aber grundsätzlich vorstellen, dass du in den Kurzberichten auch schreiben könntest, wie das Geschäft so lief in dieser Woche, was besonders gefragt war, welche Blumen / Pflanzen gekauft / geliefert wurden, die du noch nicht kanntest, was du an neuen Aufgaben schon selbstständig erledigen durftest, was eventuell besonders interessant war oder auch, was schon Routine geworden ist, weil du es schon ganz oft gemacht hast. Sollten meine Idee total "daneben" sein, vergiss meine Antwort gleich wieder und warte auf eine bessere.

Ich hab öfters in den wochenberichten sehr ausführlich über bestimmte Pflanzen geschrieben mit bild ect. 

Oder mach ein Gesteck Oder eine Aussergewöhnliche  Pflanzschale auf der Arbeit. Schreib dir alles haargenau auf, was Du benötigst, die Zeit, Wie was wo hin kommt usw. Dann fotografier das und bring das in deine berichte mit rein. Kommt gut an. habe ich auch öfters gemacht. :) Viel Erfolg

Berichte schreiben über jede Blume, jeden Blumentopf, welche Pflanzgefäse für welche Blumen geeignet sind, welche Schnittblumen in welches Wasser stellt (kalt, lauwarm, warm), welche Erde man für welche Pflanze nimmt, welchen Dünger man für welche Pflanze oder Blume nimmt, wie Pflegt man welche Blume, vor allem Orchideen, wie verpacke ich Geschenke am schönsten, welche Pflanzen sind für welche Jahreszeit am besten geeignet, welche Pflanzen sind winterhart, Wintergestecke, Allerheiligen-Gestecke, Weihnachtsgestecke, welche Blumen passen zusammen in einer Vase, welche Pflanzen kann man nebeneinander stellen.

Wie verhalte ich mich gegenüber Kunden. Wie berate ich die Kunden am besten. Bericht über deine Arbeit die Woche über.

Das Berichtsheft ist kein Märchenbuch, sondern ein Dokument das Deine Ausbildung dokumentieren muss und Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist.

danitom  06.01.2016, 16:29

Was soll denn jetzt der Quatsch. Es gibt Firmen die verlangen gar kein Berichtsheft, denn das bleibt jedem Ausbilder selbst überlassen.

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Novos  06.01.2016, 16:33
@danitom

Zur besseren Nachvollziehbarkeit der vermittelten Ausbildungsinhalte sollte dem Ausbildungsnachweis auch eine Kopie des betrieblichen Ausbildungsplanes beigefügt werden.

Nach
Anhörung des Berufsbildungsausschusses am 12. Dezember 2012 hat die
Industrie- und Handelskammer zu Köln als zuständige Stelle nach § 9 i.
V. m. § 79 Abs. 2 Nr. 2 Berufsbildungsgesetz vom 23. März 2005 (BGBI. I,
Seite 931), zuletzt geändert durch Artikel 15 Absatz 90 des Gesetzes
vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160), folgende Regelung zum Führen von
Ausbildungsnachweisen erlassen:

 

1.
Auszubildende haben während ihrer Ausbildung einen Ausbildungsnachweis
zu führen. Hierzu kann eines der in den Anlagen 2 und 3 beiliegenden
Muster genutzt werden.

 

2. Das Führen des Ausbildungsnachweises dient folgenden Zielen:

Auszubildende und Ausbildende sollen zur Reflexion über die Inhalte und den Verlauf der Ausbildung angehalten werden.

Der
zeitliche und sachliche Ablauf der Ausbildung im Betrieb und in der
Berufsschule soll für die an der Berufsausbildung Beteiligten sowie die
zur Überwachung der Berufsausbildung zuständigen Stellen in einfacher
Form nachvollziehbar und nachweisbar gemacht werden.

 

3.
Der ordnungsgemäß geführte Ausbildungsnachweis ist gemäß § 43 Abs. 1
Nr. 2 BBiG Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung.

 

4.
Sofern die Ausbildungsordnung oder eine Regelung der zuständigen Stelle
vorsieht, dass der Ausbildungsnachweis zur mündlichen Prüfung
mitgebracht werden muss, ist er dem Prüfungsausschuss vorzulegen. Der
Ausbildungsnachweis wird im Rahmen der Zwischen- und Abschlussprüfungen
nicht bewertet

 

5. Für das Anfertigen der Ausbildungsnachweise gelten folgende Mindestanforderungen:

-
Die Ausbildungsnachweise sind täglich oder wöchentlich in möglichst
einfacher Form (stichwortartige Angaben, ggf. Loseblattsystem,
schriftlich oder elektronisch) von Auszubildenden selbständig zu führen
sowie abzuzeichnen. (Umfang: ca. 1 DIN A 4-Seite für eine Woche)

-
Jedes Blatt des Ausbildungsnachweises ist mit dem Namen des/der
Auszubildenden, dem Ausbildungsjahr und dem Berichtszeitraum zu
versehen.

-
Die Ausbildungsnachweise müssen mindestens stichwortartig den Inhalt
der betrieblichen Ausbildung wiedergeben. Dabei sind betriebliche
Tätigkeiten einerseits sowie Unterweisungen bzw. überbetriebliche
Unterweisungen (z. B. im Handwerk), betrieblicher Unterricht und
sonstige Schulungen andererseits zu dokumentieren.

- In die Ausbildungsnachweise müssen darüber hinaus die Themen des Berufsschulunterrichts aufgenommen werden.

- Die zeitliche Dauer der Tätigkeiten sollte aus dem Ausbildungsnachweis hervorgehen.

 

6.
Ausbildende sollen Auszubildende zum Führen von schriftlichen
Ausbildungsnachweisen, soweit solche im Rahmen der Berufsausbildung
verlangt werden, anhalten und diese durchsehen (§ 14 Absatz 1 Nr. 4
BBiG).

 

7.
Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, die Ausbildungsnachweise
während der Ausbildungszeit im Betrieb zu führen. Die erforderlichen
Nachweishefte, Formblätter o. ä. werden den Auszubildenden kostenlos von
den Ausbildenden zur Verfügung gestellt (§ 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG).

 

8.
Ausbildende oder Ausbilder/innen prüfen die Eintragungen in den
Ausbildungsnachweisen mindestens monatlich (§ 14 Abs. 1 Nr. 4 BBiG). Sie
bestätigen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Eintragungen mit
Datum und Unterschrift. Elektronisch erstellte Nachweise sind dazu
monatlich auszudrucken oder es ist durch eine elektronische Signatur
sicherzustellen, dass die Nachweise in den vorgegebenen Zeitabständen
erstellt und abgezeichnet wurden.

 

9. Im Rahmen der Lernortkooperation kann die Berufsschule vom Ausbildungsnachweis Kenntnis nehmen.

 

10.
Bei minderjährigen Auszubildenden soll ein/e gesetzliche/r Vertreter/in
in angemessenen Zeitabständen von den Ausbildungsnachweisen Kenntnis
erhalten und diese unterschriftlich bestätigen.

 

11.
Arbeitnehmervertretungen können durch Einsichtnahme in den
Ausbildungsnachweis Kenntnis vom Ablauf der Ausbildung zum Zwecke ihrer
Aufgabenerfüllung (§ 80 Absatz 1 BetrVG) nehmen.

 

12.
Diese Regelungen können mit Ausnahme der Ziffer 3 für Umschüler
entsprechend angewendet werden, soweit die Führung des
Ausbildungsnachweises vertraglich vereinbart wird.

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danitom  06.01.2016, 16:33
@danitom

Ergänzung: Die IHK schreibt es zwar vor, aber ich kenne einige Lehrlinge im Bekannten- und Verwandtenkreis die keine Berichtshefte schreiben müssen.

Den Quatsch nehme ich zurück, war etwas voreilig.

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Wir wissen nicht, was du in dieser Woche während deiner Ausbildung im Betrieb gemachst hast. Da musst du schon selbst in deiner Erinnerung kramen und aufschreiben, was gewesen ist und was du gemacht hast.

Anettchen1212 
Fragesteller
 06.01.2016, 16:25

nein ich muss immer einen kleinen Bericht über ein Thema schreiben

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Vanessa27081999  22.08.2016, 23:25
@Anettchen1212

Hey :) wenn du sagst das du ein Bericht über ein Bestimmtes Thema schreiben musst dann meinst du aber einen Monatsbericht oder?

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