Themen für unterweisungen einzelhandel?

3 Antworten

Das wichtigste was ich mal im Einzelhandel lernte war, das man immer vom absolut DÜMMSTEN Menschen ausgehen soll den man sich vorstellen kann, und jede Reklame etc. auch darauf ausrichtet das sogar dieser mensch es versteht.

Dieser Ratschlag oder diese Denkweise bringt mir noch heute sehr viel in der IT. Meine Programme schreibe ich auch auf diese weise, sie machen das meiste von selbst und wirklich jedes kleinkind ist fähig sie zu bedienen.

Und die Kunden lieben es weil es eben einfach "einfach" ist :)

Sagte damals jemand bei einer schulung das ganze und man sollte das wirklich verinnerlichen. Immer vom absoluten pfosten ausgehen. Wenn man den zufriedenstellt, sind alle zufrieden.

Ich hatte damals auch das Problem in meiner Ausbildung. Habe einfach über Wochen immer das gleiche geschrieben nur in anderer Reihenfolge oder ich habe ein paar Begriffe weggelassen oder hinzugefügt. Als man mich dann fragte wieso, hab ich einfach gesagt, dass ich eben nur sowas mache und was die denken was ich für ne Ausbildung mache. (mach das nicht, ich hatte damals Glück, dass die so verständlich waren für mich)

Im Einzelhandel gibt es eben nicht so krass viele Möglichkeiten die man aufschreiben kann. Wechsel einfach an und zu die Begriffe und die Dinge die du tust. Wenn es nicht genau an diesen Tag war ist es nicht so schlimm.

In dein Berichtsheft gehört das, was du wirklich an den jeweiligen Tagen gemacht und gelernt hast. Nicht mehr, aber auch nicht weniger!

Bedenke dabei immer, dass das Berichtsheft im Zweifel das zentrale Beweismittel ist, wenn es darum geht, ob dein Betrieb die Ausbildung korrekt durchgeführt hat oder nicht. Wenn Auszubildende zum Beispiel endgültig die Prüfung nicht bestehen, dann anhand des Berichtshefts vor Gericht nachweisen können, dass der Ausbildungsbetrieb die Ausbildung nicht korrekt nach Ausbildungsverordnung durchgeführt hat und diese fehlende Ausbildung im Betrieb ursächlich für das Nichtbestehen war, dann kann das Gericht diesem Auszubildenden Schadenersatz in Form mehrer Monatsgehälter einer ausgelernten Fachkraft zusprechen!

Also, schreibe dort ehrlich und korrekt rein, was wirklich Thema im Betrieb an den Tagen war, saug dir nichts aus den Fingern! Und die allgemeine Theorie, die (noch) nicht im Betrieb stattfand, gehört dort ebenfalls nicht rein, sondern in die Berufsschule.