Bereits benutztes Haarschneidegerät wieder zurückschicken?

6 Antworten

Würdest du ein solches Gerät kaufen, das schon benutzt wurde? Der Händler ist nicht verpflichtet das Gerät zurückzunehmen und er wird es mit großer Wahrscheinlichkeit auch nicht tun.

Gabelrollmops33 
Fragesteller
 06.06.2017, 16:49

Würde ich doch gar nicht wissen, ausserdem woher weiß ich denn, ob das Gerät vor mir nicht auch schon in Gebrauch war?

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Gabelrollmops33 
Fragesteller
 06.06.2017, 17:08
@berlinberlin63

Äh, ist doch irgendwie klar, das ich das Gerät ausgepackt haben muss, sonst wüsste ich doch gar nicht, das ich es nicht haben will. Und die Verpackung ist auch noch intakt, da sieht nichts unhygienisch verpackt aus oder was Bitterkraut da schreibt. Eingepackt und sieht wieder "Regalschick" aus.

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Ifm001  06.06.2017, 18:01
@Gabelrollmops33

Ganz bescheidene Logik. Weil jemand anderes das hypothetisch tun könnte, tust Du es.

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Würdest Du gerne eine Haarschneidemaschine bekommen, die schon jemand benutzt hat? Vielleicht hättest Du Dir netter Weise vorher überlegen können, ob Du das Ding haben möchtest.

Da du das Teil ausgepackt und benutzt hast, ist eine Rückgabe eigentlich ausgeschlossen

Geh doch mal nach Saturn oder in den MM und Kauf dir nen Film, pack den aus und bring den dann zurück... da schickt man dich auch wieder nach Hause!

Deshalb:

Rückgabe nur unbenutzt und OVP... 

leoll  06.06.2017, 17:29

Differenziere Widerruf von einer Rückgabe. Entscheidend ist, ob die Ware versiegelt war oder bloß verschlossen. Zudem ist das mit dem Laden nicht anwendbar, da dort kein Widerrufsrecht besteht.

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Vampire321  06.06.2017, 19:46
@leoll

MM und Saturn haben online shops, Filme sind verschweißt, somit versiegelt

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  • Ein Umtauschrecht ist freiwillig.
  • Das Widerrufsrecht steht jedem Verbraucher bei Fernabsatzverträgen zu.
  • Grundsätzlich muss der Händler die Ware zurück nehmen. Auch, wenn sie benutzt wurde und geöffnet ist. 
  • Gem. §312g II Nr. 3 sind jedoch versiegelte Hygieneartikel davon ausgenommen.
  • Das Produkt hätte also auf jeden Fall versiegelt sein müssen (eine bloße öffenbare Verpackung reicht nicht aus, zudem muss mit dem Siegel der Hinweis auf das Erlöschen des Widerrufsrecht einhergehen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 30.3.2010, Az.: 4 U 212/09).
  • Der Händler könnte aber Wertersatz verlangen.
Ifm001  06.06.2017, 18:03

Der Wertersatz dürfte aber nahe dem Verkaufspreis liegen. Das Gerät ist weder als neu noch neuwertig verkaufbar.

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Zurückschicken kannst du ihn, der Händler wird ihn entsorgen und dir dein Geld nicht wiedergeben. Oder hast du eine konkrete Reklamation? Dann kann der Händler nachbessern, d.h. eine Reparatur vornehmen oder in dem Fall wohl eher ein Ersatrzgerät schicken.