Bereits benutztes Haarschneidegerät wieder zurückschicken?
Hallo, ich hab eine Haarschneidemaschine bestellt, aber möchte sie wieder zurückschicken bzw. mein Geld zurück. Nun hab ich den Händler schon angeschrieben, der mich bereits zurück kontaktierte, mit der Frage, ob ich ihn schon benutzt hab. Die Antwort hieße "ja", bloß hab ich das Gefühl, das diese Antwort dazu führt, das der Händler mir eine Absage erteilen könnte. Natürlich hab ich den Rasierer von allen Rückständen, also Haaren befreit und gesäubert, so das kein Häärchen mehr zu sehen ist. Wie würdet ihr handeln?
6 Antworten
Würdest du ein solches Gerät kaufen, das schon benutzt wurde? Der Händler ist nicht verpflichtet das Gerät zurückzunehmen und er wird es mit großer Wahrscheinlichkeit auch nicht tun.
Das erkennt man an der hygienischen Originalverpackung.
Deswegen gibt es Verpackungen, denen man ansieht, ob der Inhalt schon ausgepackt war.
Äh, ist doch irgendwie klar, das ich das Gerät ausgepackt haben muss, sonst wüsste ich doch gar nicht, das ich es nicht haben will. Und die Verpackung ist auch noch intakt, da sieht nichts unhygienisch verpackt aus oder was Bitterkraut da schreibt. Eingepackt und sieht wieder "Regalschick" aus.
Ganz bescheidene Logik. Weil jemand anderes das hypothetisch tun könnte, tust Du es.
Würdest Du gerne eine Haarschneidemaschine bekommen, die schon jemand benutzt hat? Vielleicht hättest Du Dir netter Weise vorher überlegen können, ob Du das Ding haben möchtest.
Da du das Teil ausgepackt und benutzt hast, ist eine Rückgabe eigentlich ausgeschlossen
Geh doch mal nach Saturn oder in den MM und Kauf dir nen Film, pack den aus und bring den dann zurück... da schickt man dich auch wieder nach Hause!
Deshalb:
Rückgabe nur unbenutzt und OVP...
Differenziere Widerruf von einer Rückgabe. Entscheidend ist, ob die Ware versiegelt war oder bloß verschlossen. Zudem ist das mit dem Laden nicht anwendbar, da dort kein Widerrufsrecht besteht.
MM und Saturn haben online shops, Filme sind verschweißt, somit versiegelt
- Ein Umtauschrecht ist freiwillig.
- Das Widerrufsrecht steht jedem Verbraucher bei Fernabsatzverträgen zu.
- Grundsätzlich muss der Händler die Ware zurück nehmen. Auch, wenn sie benutzt wurde und geöffnet ist.
- Gem. §312g II Nr. 3 sind jedoch versiegelte Hygieneartikel davon ausgenommen.
- Das Produkt hätte also auf jeden Fall versiegelt sein müssen (eine bloße öffenbare Verpackung reicht nicht aus, zudem muss mit dem Siegel der Hinweis auf das Erlöschen des Widerrufsrecht einhergehen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 30.3.2010, Az.: 4 U 212/09).
- Der Händler könnte aber Wertersatz verlangen.
Der Wertersatz dürfte aber nahe dem Verkaufspreis liegen. Das Gerät ist weder als neu noch neuwertig verkaufbar.
Zurückschicken kannst du ihn, der Händler wird ihn entsorgen und dir dein Geld nicht wiedergeben. Oder hast du eine konkrete Reklamation? Dann kann der Händler nachbessern, d.h. eine Reparatur vornehmen oder in dem Fall wohl eher ein Ersatrzgerät schicken.
Würde ich doch gar nicht wissen, ausserdem woher weiß ich denn, ob das Gerät vor mir nicht auch schon in Gebrauch war?