Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft. Beide Zulassungspapiere sind per Post verloren?

3 Antworten

Zum einen war es ein Einschreiben. Hier bestätigt der Postbote die Auslieferung. Dieser Postbote ist also Zeuge des Einwurfs (=Erhalt der Sendung).

Du musst einen Nachforsche Antrag stellen. Daraufhin wird dieser Postbote befragt. Wenn er sich daran erinnern kann, dann wurde die Sendung rechtliche gesehen zugestellt.

In diesem Fall wäre der Händler nicht mehr Haftbar da die Sendung ja Ordnungsgemäß ausgeliefert wurde.

Entweder sagt der Postbote nur "ja ich habe es eingeworfen" obwohl er es nicht hat (sich nicht erinnern kann oder einen Fehler vertuschen will) oder er hat die Sendung eingeworfen, diese wurde aber aus dem Briefkasten entwendet (eher unwahrscheinlich). In beiden Fällen bleibt dir nur eine Anzeige gegen Unbekannt. Da wird aber nicht wirklich was passieren.

Wenn der Nachforsche Antrag ein "Ja, habe ich eingeworfen" bringt, dann wirst Du wohl alle Papiere bezahlen müssen. Findet man den Verantwortlichen (durch die Anzeige) kannst Du die entstandenen Kosten dann einklagen.

Bugfrei369  09.10.2021, 23:21

Achso, die kennst Du den Namen der Person die meinte, Du solltest 25 Tage warten??? Denn nach 25 Tagen kann sich kein Postbote mehr daran erinnern. Evtl. eine Möglichkeit die Post zu verklagen. Prüfe aber die AGB's ob diese Wartefrist vorgegeben ist.
Andernfalls haben Sendungen ein Lieferzeitraum (binnen 3 Tage beim Empfänger). Diese Angabe ist bindend, d.h. nach 4 Tagen kommt die Post in Verzug, dann kannst Du handeln. Nicht nach 25 Tage! Aber AGB prüfen!

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Golf7einmal 
Fragesteller
 10.10.2021, 09:37
@Bugfrei369

Ich glaube, das Missverständnis war von meiner Seite. Wir haben uns am Freitag, den 8. Oktober, mit der Deutschen Post in Verbindung gesetzt, um eine Anfrage zu eröffnen. Der erste Kundendienstmitarbeiter versprach eine Antwort innerhalb von 24 Stunden. Nach einem Rückruf am nächsten Tag sagte der Kundendienstmitarbeiter, dass die Bearbeitung der Anfrage 25 Tage dauern wird.

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Bugfrei369  09.10.2021, 23:25

Und nochmal: Achso
Wenn die Post meint "Die Sendung ist ausgeliefert" diese aber nicht da ist. Dann kannst Du ja sofort handeln. Denn wenn die Post sagt "sie ist da", sie ist es aber nicht, dann ist das eine Tatsache und bedarf kein Warten!

"Die Sendung wurde ausgeliefert,... ah Sie meinen, Sie ist nicht angekommen, na dann warten wir mal 25 Tage, vielleicht wird sie ja noch ausgeliefert"
BLÖDSINN: Dann hätte er ja nicht sagen dürfen, das sie ausgeliefert sei!

Der Status "Ausgeliefert" hat 2 Möglichkeiten: JA oder NEIN
Ein Vielleicht oder Vielleicht später gibt es nicht.

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Nachdem der Händler die Tracking-Nummer überprüft hat, stellt sich heraus, dass die Dokumente bereits am 6. Oktober geliefert wurden.

Stimmt das wirklich oder ist das nur daher gesagt? Habt ihr die Tracking Nummer selbst überprüft oder nur der Händler?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Kfz-Meister
Golf7einmal 
Fragesteller
 10.10.2021, 09:24

Jawohl. Ich habe eine Tracking-Nummer. Tracking-Informationen sagen nur "Brief mit EinSchreiben xxxxxx Die Sendung wurde am 06.10.2021 zugestellt"

Um sicher zu gehen, brauche ich natürlich den Händler, um zu bestätigen, dass diese Sendungsverfolgung tatsächlich für meine Dokumente gilt und nicht nur eine Sendungsverfolgungsnummer.

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Golf7einmal 
Fragesteller
 11.10.2021, 08:39
@ichbinhannes

Könnte sein. Ich habe den Händler gebeten, die Quittung von der Post zu teilen, die beweisen sollte, dass die Tracking-Nummer mit dem Namen und der Adresse des Empfängers übereinstimmt.

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Golf7einmal 
Fragesteller
 11.10.2021, 17:23
@Golf7einmal

Wir haben vom Händler einen Einlieferungsbeleg erhalten, dass die Unterlagen am Dienstag, 5. Oktober, als "Einschreiben Einwurf" verschickt wurden. Tracking & Adresse sind korrekt. Dann wurde das Dokument laut Deutshe Post am nächsten Tag, am 6. Oktober, zugestellt 

Ich habe auch mit dem Verkaufsberater gesprochen, der uns bedient hat, und dies war das erste Mal für ihn mit einem solchen Problem. Wir werden uns morgen mit dem Manager in Verbindung setzen, der wahrscheinlich einige Entscheidungen über das weitere Vorgehen treffen kann.

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Erstmal mein beileid, dass das bei Ihnen so gelaufen ist.

Da die Unterlagen schon bereit zur Auslieferung gewesen scheinen schätze ich mal das der Wagen schon auf Sie zugelassen wurde. Das heißt Sie können sich zumindest einmal die zulassungsbescheinigungen bei Ihrer Zulassungstelle neu ausstellen lassen. Dafür brauchen Sie den Ausweis den Fahrzeughalters und rufen Sie am besten vorher einmal an. die Angestellten kennen die Probleme das kommt häufiger vor als Sie denken.

Was die Sache mit den Autohaus angeht ist die Sache sehr schwer. Denn Sie als Kunde haben die so genannte Holschuld und das beinhaltet die Dokumente und das Produkt wenn das Autohaus jetzt nachweisen kann sie haben das losgeschickt, begeben die sich In den Gefahrenübergang. Das heißt ab da an ist dem Autohaus egal ob es ankommt oder nicht das liegt in ihrer Verantwortung (rein rechtlich zumindest).

Sie können von Kauf auch nicht zurücktreten das dürfen Sie erst wenn es nach 2 maliger Nachbesserung durch den Verkäufer nicht zu einer mangelfreien Lieferung gekommen ist. Das ist der Moment wo sie dann auch entscheiden können was sie möchten rücktritt oder kaufpreisminderung. Dabei muss ich allerdings sagen das es fragwürdig ist ob es sich bei verschwinden von zulassungsunterlagen überhaupt um einen Mangel handelt...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Golf7einmal 
Fragesteller
 10.10.2021, 09:45

Ich glaube nicht, dass das Auto für mich registriert ist.

Nr. 1 fragten wir, ob der Händler das Auto für uns registrieren könnte. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten verbunden gewesen, also sagten wir nein.

#2 Der Händler hat seinen Sitz in einer anderen Stadt. daher wäre auch die Zulassungsstelle anders.

Oder habe ich etwas falsch verstanden?

Generell hätte ich einen besseren Service erwartet und nicht den günstigsten Einschreibebrief gewählt, um so wichtige Dokumente zu versenden.

Ich glaube, der Händler hat den Nachweis über die Zusendung der Dokumente. Die Sendungsverfolgung der Deutschen Post besagt, dass etwas in den Briefkasten geworfen wurde. Es gibt keinen Nachweis, dass der Empfänger die Dokumente erhalten hat.

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matze600  10.10.2021, 12:31
@Golf7einmal

Zu Nr 1.

Das ist ihr gutes Recht ihr Auto selbst zu zulassen. Aber auch wenn sie ihr Fahrzeug selbst zulassen ist das mit ein paar Kosten verbunden sie bezahlen je nach Amt auch hier 60 bis 100 Euro inklusive der Schilder. Und viele wollen sich den Stress einfach nicht antun.

Zu Nr. 2

Wenn das Fahrzeug auf Sie zugelassen wurde (ist) dann liegt das bei Ihrer Zulassungsstelle weil Ihr Wohnsitz ja in dem Landkreis ist.

Wenn es noch nicht auf Sie zugelassen wurde dann gehen Sie auch zur Zulassungsstelle legen Ihren Kaufvertrag und Ihren Ausweis vor sowie eine eidesstattliche Erklärung Ihres Händlers das die Dokumente verloren gegangen sind. Und die sollten dann einen neues ausstellen beziehungsweise das Fahrzeug auf Sie zulassen.

Die Frage die für mich allerdings noch offen ist haben sie das Fahrzeug schon abgeholt oder steht das noch bei ihrem Händler?

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Golf7einmal 
Fragesteller
 10.10.2021, 21:10
@matze600

Das Auto steht noch beim Händler. Halten Sie es für eine Möglichkeit (hoffentlich keine Wahrscheinlichkeit.. :) ), dass jemand mit meinen "verlorenen" Papieren zum Händler kommt und behauptet, dass er oder sie das Auto besitzt?

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matze600  11.10.2021, 12:51
@Golf7einmal

Nein es wäre rein Theoretisch möglich da der Brief ja der Eigentumsnachweis für ein Fahrzeug darstellt allerdings kennt Sie der Händler. Bei uns wurde das immer so gehandhabt das jeder Kunde eine Akte hatte. In der war der Ausweis Kaufvertrag und alles andere was man noch braucht. Seit geraumer zeit müssen wir Herstellern ein so genanntes Übergabeprotokoll zuschicken was von Kunden unterschrieben wurde das kann und darf auch kein anderer sein wie Im Kaufvertrag.

Versuchen Sie am besten mit Ihrem Verkäufer noch mal kontakt aufzunehmen und schildern Ihre Vermutung das die Dokumente verloren gegangen sind. Mir ist nämlich gerade in den Sinn gekommen das jedes Autohaus auch eine Kopie von Den Sachen hat um sowas vorzubeugen.

Sollte es der Fall sein das Ihr Fahrzeug an jemand anderes Ausgeliefert sein sollte haben sie dennoch den Anspruch auf das Fahrzeug da es an sie Ausgeliefert werden muss es sei denn der jenige war von Ihnen bevollmächtigt was ich stark bezweifle.

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