Bengalkatze Freilauf?

3 Antworten

Hallo.

siehe dies:

http://www.bengalkatzen.info/wildkatzen/haltungvonwildkatzen/

insbesondere den letzten Paragraph der Seite....

Wenn die Katze eine echte Bengalkatze ist, dann bedarf ihre Haltung einer Genehmigung. Ein Gehege muß für die Katze eingerichtet werden...

Emmy

 einer solchen Bengalkatze der uneingeschränkte Freilauf gestattet?

Natürlich nicht. Zu der rechtlichen Seite der Haltung an sich hat sich emily2001 geäußert.

Der Tierhalter haftet für Schäden, die durch sein Tier verursacht werden. Siehe dazu § 833 BGB. Bei der Gesetzes- und Rechtsprechungslage zur Tierhalterhaftung dürfte der Katzenhalter für sämtliche Schäden in voller Höhe haften (wobei ich Beweisprobleme sehe, da wohl kaum für jeden Fall Augenzeugen der Katzenschlägerei vorliegen, sondern der Schadensverlauf nur vermutet wird). 

Was ihr/du unverzüglich tun solltet: 

Wendet euch an die Ordnungsbehörde eurer Kommune und teilt ihnen -am besten schriftlich- mit, dass sich ein gefährliches Tier in eurer Wohngegend aufhält und Schäden verursacht, bisher "nur" an anderen Tieren, aber eine Gefahr auch für Menschen besteht. 

Die Ordnungsbehörde wäre dann verpflichtet, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen, was zunächst nur eine Verwaltungsverfügung an den Halter sein dürfte, aber bis hin zu Tötung des Tieres gehen könnte. 

Unterlässt die Ordnungsbehörde Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und es kommt zu einem Schaden, so wäre ein Rückgriff auf die Behörde wegen einer Amtspflichtverletzung möglich. 

In dem Beitrag vom Emmy steht alles Wissenswerte drin....