Beleidigungen „Dumm“ anzeigen?

1 Antwort

Das kann nach § 185 StGB strafbar sein.

Es kommt auf den Gesamtkontext an. In welchem Zusammenhang wurde die Frage gestellt? Welche Wörter sind vor und nach der Frage gestellt worden? Ging es noch um die Auseinandersetzung in der Sache oder nur darum, die betroffene Person bloß zu stellen?

Vermutlich ging es hier um die Auseinandersetzung in der Sache. Denn vermutlich hat die betroffene Person irgendeine dumme Äußerung getätigt, oder eine dumme Handlung vorgenommen, die zur entsprechenden Frage führte.

Dann kann das straffrei bleiben.

Voraussetzung wäre eh ein Strafantrag der betroffenen Personen. Das binnen 3 Monate Kenntnis der Tat. Also hier spätestens 3 Monate ab Empfang der vermeintlichen Beleidigung.

Ist die vermeintliche Beleidigung am 01.02.2021 geäußert worden, muss der Strafantrag spätestens am 30.04.2021 gestellt worden sein. Einwurf in den Nachtbriefkasten bei Gericht oder Staatsanwaltschaft reicht hierfür aus.