Belastbarkeit des Balkons
Hallo,
wir haben auf unserem Balkon (4x 1,5) in die eine Ecke an die Hauswand einen kleinen Pflanz"teich" (eigentlich ist es ja eher eine Pfütze) gemacht. Der wiegt mit Sand, Kies ect. ca um die 130 KG.
Jetzt will meine Frau für den Rest des Sommers in die andere Ecke an die Hauswand noch eine 100l-Wassertonne stellen um von dort aus mit einer kleinen Pumpe zeitgesteuert die Blumen zu bewässern, während wie bei Verwandten und im Urlaub sind (haben längeren Urlaub jetzt und planen mehrmals wegzufahren, jedoch nicht zusammenhängend).
Ich habe ehrlich gesagt Bedenken wegen der Belastbarkeit. 130 kg "Teich" + 100 kg Wassertonne (diese Tonne hat eine sehr kleine Grundfläche von 37x37!).
Der Balkon ist zwar aus Beton, aber die Wände sind nur 10 cm dick.
Zu "Spitzenzeiten" mit 3 Personen, Teich, Kübel, Pflanzen und Möbel wären da grob gerechnet 600 Kg auf dem recht kleinen Balkon.
Wie ist das zu beurteilen?
5 Antworten
Ein Balkon muss für Nutzlasten von 400 kg/m² ausgelegt werden. Wenn das also ein "vernünftiger Bau" ist und kein "wir machen uns da mal einen Balkon ran" Schwarzbau, und weiterhin die Bausubstanz gut aussieht (also keine Betonabplatzungen usw) dann hätte ich bei denen Lasten noch keine Sorgen.
Klingt nicht sehr sinnvoll ja....
Ich bin kein Statiker, aber ich meine mich zu erinnern, dass kleine Balkone mit 500 kg/m² gerechnet werden. Also wäre die Belastung noch lange nicht erreicht. Zu dem kommt, dass die Belastungen noch nicht mal mitten im Feld stehen. Es wundert mich nur, dass der Balkon auf 10,0 cm dünnen Wänden stehen soll. Erst ab 17,5 cm sind Wände tragend.
Hängt doch auch vom statischen System ab, ob ich den Balkon als Kragplatte annehme oder als 3-fach gelagerte Platte. In Bezug darauf, ob die Wände tragend sind oder nur als Sichtschutz dienen! Und wie Jackie schon schrieb 4kN/m² werden oder müssen angesetzt werden. Bei Bedarf sicher auch mehr, aber das wird hier wohl nicht erforderlich gewesen sein. Wenn also unser Fragesteller nicht alles auf einem Fleck positioniert, wird es schon gut gehen. Zumal wir enorme Sicherheiten verbauen.
Das ist mir klar. Ich fand es nur höchst ungewöhnlich, dass ein Balkon auf einer, bzw. auch zwei 10,0 cm starken Wänden steht.
Die 7,1 cm entspricht hochkant vermauerten NF Mauersteinen. Daher normalerweise Ziegel aber auch schon in KS gesehen. Eine echte Definition zur Mindestdicke gibt es es nicht, für Nachweise wie Außermittigkeit/Knicken sind Pfeiler innerhalb der Wand denkbar. Diese muss man nichtmal sehen wenn die Wand kurz ist und als quasi-Pfeiler vierseitig gehalten gerechnet wurde.
Für aussteifende Wände - die ja auch tragende sind - hat man das Knickproblem erst gar nicht.
Ich würde zwar auch für tragend wenigsten 17,5er nehmen, aber die Erfahrung hat gezeigt, dass man zumindest nicht so pauschale Aussagen treffen kann wie "alles unter 17,5 ist nicht tragend" => kann man dann ja problemlos wegreißen ;-)
...Balkone mit mehr als 10m² müssen mit 350kg/m² belastbar sein und kleinere Balkone mit 500kg/m². Diese Belastung ist seit 1971 anzusetzen... http://de.sci.architektur.narkive.com/9zyuTvrn/belastbarkeit-balkone
In der DIN 1055-3 steht seit Dekanden etwas anderes...
Eurocode 1 bitte. DIN EN 1991 :P Aber da hat sich ja nichts geändert glaub ich. :D
Nein DIN 1053. Es wird bisher kaum einen Balkon geben der nach DIN EN 1991 gebaut ist. Uns interessiert ja welche Nutzlasten angesetzt wurden mussten als der Balkon gebaut wurde - nicht welche er tragen können müsste wenn wir ihn heute bauen.
:-P
klugscheiß-off
Aber geändert hat es sich nicht, DIN EN 1991-1-1 NA hat die gleiche Tabelle, nur das es jetzt nicht mehr Z sinder Zd heißt.
Okay hast gewonnen. :D Das Ding wurde ja nicht gestern gebaut... :P
Wenn der Balkon nach der geprüften Statik und den geltenden Bauvorschriften gebaut wurde ist diese Belastung kein Problem.
Ob dies aber zutrifft kann man jetzt dem Balkon nicht ansehen und auch nicht ermitteln.
Das trifft aber für jeden Balkon zu, insofern kannst Du bis zum Beweis des Gegenteils darauf vertrauen, dass er hält.
Selbst eine 7,1 cm Wand darf/durfte man u.U. als "tragend" nachweisen und ansetzen.