BekommeichTrennungsunterhalt?

3 Antworten

Wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen: ja.

Was die Trennung betrifft ist es schwierig zu beurteilen, ob eure "Versöhnungsversuche" auch als solche zu werten sind und somit das Trennungsjahr hinaus zögern.

Da das Trennungsjahr quasi als „Bedenkzeit“ hinsichtlich der Endgültigkeit der Scheidung gilt, sind Versöhnungsversuche in der Trennungszeit in einem gewissen Rahmen zulässig.
Dauern diese nicht länger als drei Monate, spielen sie für das Trennungsjahr keine Rolle. Geht aber ein Versöhnungsversuch über drei Monate hinaus und scheitert die Beziehung der Ehegatten danach erneut, ist ein vollständiges weiteres Trennungsjahr erforderlich.

https://www.scheidung.org/trennungsjahr/

Im Grunde genommen hättest du, bei vorliegenden Voraussetzungen, bereits seit dem letzten Jahr Trennungsunterhalt beanspruchen können und sollen. So kann es natürlich auch sein, dass seine Annäherung immer mal wieder Mittel zum Zweck waren um erst gar nicht die Idee für Trennungsunterhalt aufkommen zu lassen.

Wobei: du scheinst ja nicht auf staatliche Hilfen angewiesen. Somit wäre mal auszurechnen, ob es sich überhaupt "lohnt" die Ehe unnötig in die Länge zu ziehen oder eine einvernehmliche Scheidung nicht unterm Strich günstiger kommt.

Du solltest einfach mal einen Anwalt für Familienrecht zu Rate ziehen und deine persönliche Situation dort besprechen.

Wenn dir Trennung unterbrochen wurde, weil ihr intimen Kontakt hattet ihr, gilt die Trennung auch rein rechtlich unterbrochen. Eine Scheidung kann jedoch nur nach strikter Einhaltung des Trennungsjahres erfolgen.

Ob Du während des Trennungsjahres Unterhalt bekommst hängt von verschiedenen Kriterien ab, deshalb solltest Du Deinen Anwalt zu diesem Thema befragen.

ja, das zählt.

Es ist halt die Frage, willst du auch die Trennung?

Ansonsten ist es halt nur noch eine Frage der Zeit, wann ihr geschieden werdet. Du kannst es hinaus zögern, aber bringt das was?