Bekomme ich das schokoticket bei Schulwesen bezahlt (meine Lks wurden nur dort angeboten?

1 Antwort

Diese Frage ist leider nicht so einfach zu beantworten.

Geregelt ist der Anspruch auf Übernahme der Kosten in der Schülerfahrkostenverordnung - SchfkVO und den zugehörigen Verwaltungsvorschriften.

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Verordnungen/SchuelerfahrkostenVO.pdf

Ausschlaggebend scheint hier der § 9 - Nächstgelegene Schule - zu sein. Lies dir mal diesen Paragraphen mit den anschließenden Verwaltungsvorschriften durch.

Ich bin mir nicht sicher, ob ich das richtig verstehe, aber den folgenden Absatz deute ich so, dass du keinen Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten hast.

9.7.1 Abweichungen in Bezug auf Lerninhalte, Bildungsgang oder Schulorganisation begründen keinen weiterreichenden Anspruch auf eine Schülerfahrkostenübernahme. Gleiches gilt für ein besonderes Fremdsprachenangebot. Die Feststellung, ob die nächstgelegene Schule dem gewählten Bildungsgang entspricht, hat sich allein an der Möglichkeit auszurichten, die Abschlussberechtigung der gewählten Schulform bzw. Fachrichtung zu erreichen.