Bekomm ich noch Kindergeld?

3 Antworten

Wenn Du erst nach dem 1. Juni erfährst das Du bestanden hast, dann war an min. 1 Tag im Monat die Anspruchsvoraussetzung erfüllt und es bestünde dann für Juni noch Anspruch auf Kindergeld.

Kindergeld wird grundsätzlich den Anspruchsberechtigen gezahlt.

Aufgrund Deiner Beschreibung vermute ich, daß für Juni noch Anspruch besteht.

Wann bekommst du das Prüfungsergebnis schriftlich? Wenn es nach dem 1.6. bekommst du für den Juni noch Kindergeld.