Beim schwarzfahren erwischt mitt16?

11 Antworten

Gegen Minderjährige ist ein erhöhtes Beförderungsentgelt nicht durchsetzbar. Warum das so ist, steht hier bereits (Antwort von ichweisnix).

Jedoch gibt es hierzu kein abschließendes höchstrichterliches Grundsatzurteil, es ist nur die Mehrheitsmeinung der meisten Amts- und Landgerichte, die sich mit dieser Thematik mal außeinandersetzen mussten.

Was bleibt ist die Strafbarkeit deines Handelns. Du wusstest, dass es Geld kostet und hast dir die Beförderungsleistung erschlichen. Dies erfüllt den Straftatbestand nach § 265a StGB.

Ob der Staatsanwalt da jetzt groß aktiv wird oder nicht, wird sich zeigen und hängt u.a. davon ab, ob der Verkehrsbetrieb eine Anzeige stellt. Bei Nichtzahlen der Vertragstrafe (60,- €) steigt vermutlich die Wahrscheinlichkeit.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Also bei aller Liebe und du hast Logischerweise kein Einkommen aber du kaufst dir kein Ticket sagt du mit einer Selbstverständlichkeit das mir fast etwas Kotze hoch kommt. Was willst du denn jetzt hören das wenn du es nie wieder machst nichts passiert? Vergiss es! Sorry aber entweder du oder deine Eltern kommen auf oder es ist wie es immer ist, schnell wird aus einem relativ kleinen Betrag ein großer Haufen... Zum Schwarzfahren (habe ich auch schon unzählige male gemacht) gehört immer auch das Risiko erwischt zu werden! Trotz allem alles Gute für dich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
warten bis ich sozial Stunden bekomme

Du wirst wegen 1x Schwarzfahren keine Sozialstunden kriegen.

muss ich es überhaupt zahlen 

natürlich.

meinen Eltern habe ich auch noch nichts erzählt 

keine Sorge, die kriegen Post :-)

kann ich es einfach so lassen und wen Brief kommt wegschmeißen? 

Der Postbote dokumentiert den Eingang des Briefes. Nur weil du ihn nicht liest, gilt er trotzdem als zugestellt. :-)

VirageXO  01.06.2022, 08:48

„Natürlich“ muss er das nicht zahlen.

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Jurafuchs  01.06.2022, 08:48
@VirageXO

Ach na klar, die Strafen werden aus Spaß vergeben - danke für die Erläuterung! Kommt da auch noch eine gesetzliche Grundlage?

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VirageXO  01.06.2022, 10:00
@Jurafuchs

Mal ganz davon ab, dass dein Kommentar zeigt, dass du die grundlegende Funktionsweise unseres Rechtssystems einfach nicht verstanden hat. Wer etwas von jemand anderem will, hat darzulegen und zu begründen, wieso. Nicht umgekehrt.

Wenn du das anders siehst, schuldest du mir 5.000,00€. Oder zeig mir einfach die gesetzliche Grundlage dafür, dass du‘s nicht tust.

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Jurafuchs  01.06.2022, 10:34
@VirageXO

Oh Gott, ich hoffe mal du machst beruflich nichts mit Jura.

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VirageXO  01.06.2022, 10:37
@Jurafuchs

Ziemlich witzig, dass das von jemandem kommt, der ständig Grütze verbreitet.

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VirageXO  01.06.2022, 10:59
@Jurafuchs

Schon ziemlich, ja. Aber immerhin wissen wir, dass du nichts mit Jura machst.

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Jurafuchs  01.06.2022, 11:02
@VirageXO

Gut zu wissen das du mein Leben scheinbar besser kennst, als ich.

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VirageXO  01.06.2022, 11:04
@Jurafuchs

Stimmt auffallend. Da‘s bei dir ja schon evident am Erstsemesterwissen fehlt, können wir definitiv ausschließen, dass du auch nur entfernt etwas mit der Juristenausbildung zutun hast.

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Filatio  03.06.2022, 23:20
@VirageXO
In dem Fall noch mit § 108 BGB dazu.

Na ja, § 106 fasst ja die §§ 107 bis 113 zusammen.

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Von Experte kevin1905 bestätigt

Das ist etwas komplizierter.

Zunächstmal ist es so, das du beschränkt geschäftsfähig bist. Das heißt, wenn der Beförderungsvertrag nicht aus eigenen Mitteln bewirkt wird, benötigst du zum Vertragsschluss die Zustimmung der Sorgeberechtigten. Ansonsten ist der Vertrag schwebend unwirksam und deine Eltern können im nachhinein entscheiden, ob der Vertrag wirksam werden soll oder nicht.

Problematisch ist aber, das es sich um ein Erschleichen von Leistungen nach §265a handeln kann. Und mit 14 ist man strafmündig.

Filatio  03.06.2022, 23:18

Auch hier:

Du kannst nicht sagen, dass er „strafmündig“ (also schuldfähig) ist, nur weil er nicht mehr pauschal schuldunfähig ist. Es gibt immer noch §§ 3, 45 und 47 JGG (und theoretisch § 20 StGB).

Außerdem kann man als Kind/Jugendlicher, wenn man sich einigermaßen geschickt anstellt, sich außergerichtlich mit dem Unternehmen einigen – ohne das EBE zu zahlen. Hat bei mir letztens geklappt: Einfach freundlichen Einspruch einlegen, in dem man die Situation schildert. Und schon war der Schwamm drüber.

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Es kommt alles darauf an, was dir wichtig ist. Ist es dir wichtig, 60 € zu sparen? Oder dass deine Eltern davon nichts mitbekommen?

Beides wird nicht gehen.

16 Jahre und 8. Klasse? WTF?

DerProfi12345 
Fragesteller
 01.06.2022, 09:05

Habe ein jahr wiederholt bin 16 in der 8 geworden bin ein jahr älter als meine Mitschüler

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DerProfi12345 
Fragesteller
 01.06.2022, 09:14
@ronalda

Dan wurdest du ein Jahr früher eingeschult denke mit 5 und normalerweise wird man mit 6 eingeschult.

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