Beim Schwarzfahren erwischt?

Deamon6661  07.01.2024, 18:12

Wie kommt man durch Schwarz fahren ins Gefängnis?

Unbekannt53633 
Fragesteller
 07.01.2024, 18:18

Schreib mal eine Antwort unter dieser Frage, dann send ich dir einen Link wegen der Freiheitsstrafe, weil ich unter deiner frage nicht den Link senden kann, da der Link zu lang ist

1 Antwort

Das Gefängnis wird im allgemeinen in Anbetracht des gegenwärtigen Wohnsitzes bestimmt.

Wunsch-Gefängnisse solltest du so früh wie möglich der zuständigen Staatsanwaltschaft mitteilen, damit sie evtl. berücksichtigt werden können. Wenn du erst eine Ladung zum Haftantritt in Gefängnis X bekommen hast, ist es im Regelfall zu spät.

Woher ich das weiß:Recherche
Unbekannt53633 
Fragesteller
 08.01.2024, 20:35

Und was ist wenn die Person keine feste Meldeadresse, bzw. Keine Postanschrift hat??

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Unbekannt53633 
Fragesteller
 08.01.2024, 20:36

Also wenn ich die Staatsanwaltschaft anrufen und sage das ich nicht in Berlin sondern in Hamburg ins Gefängnis könnte es klappen ?

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MW1965  08.01.2024, 22:27
@Unbekannt53633

Natürlich sollte man erst aktiv werden, wenn sich auch eine Gefängnisstrafe wirklich abzeichnet, aber dennoch deutlich vor Absendung des Haftantritt-Befehls. Solange du noch keine Kontakte zu Staatsanwaltschaft bzw. Polizei hast (z. B. durch Anhörungen), wäre es evtl. zu früh. Mehr Erfahrungen hat natürlich ein Verteidiger (Rechtsbeistand).

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Unbekannt53633 
Fragesteller
 09.01.2024, 12:20
@MW1965

Ich habe eine gesetzliche Betreung, kann diese mich vor Gericht verteidigen? Muss ich Sie dafür bezahlen, weil bis jetzt wurde Sie vom Gericht bezahlt...

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