Bei Kontrolle falsche Angaben?

2 Antworten

Durchaus ja. Deine Schwester muss dann aber mit dem Schein, den du bei der Kontrolle erhalten hast, und ihrer gültigen Fahrkarte zu einer Servicestelle des Verkehrsunternehmens und die Fahrkarte nachzeigen.

In dem Fall darf das Unternehmen nur noch eine Bearbeitungspauschale verlangen. Nach meiner Auffassung maximal 3 € .

Sie soll den Schein und die Fahrkarte schnellstmöglich, spätestens 10 Tage nach der Kontrolle, vorzeigen. Sonst könntest du Probleme bekommen.

Sei so nett, in Zukunft keine Leistung mehr zu erschleichen ( "schwarzfahren" ) . Ist eine Straftat ( § 265a StGB ) .


salome77  03.01.2020, 08:00

Die Bearbeitungsgebühr ist fast überall 7€.

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AnwaltMoral  04.01.2020, 01:04
@salome77

Ich weiß. Mir sagte mal jemand das diese 7 € auf einer gesetzlichen Grundlage basieren. Weißt du da näheres?

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Wenn deine Schwester da mitmacht und ihr auffliegt (nicht unwahrscheinlich) ist für euch beide Anzeige + Strafverfahren + Bußgeld und für dich noch 60 Euro drin. Lass es sein und zahle die 60 Euro.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ÖPNV-Nutzer und viel mit dem Thema beschäftigt

AnwaltMoral  03.01.2020, 00:16

Welches Strafverfahren? Zudem kann ein Ermittlungsverfahren auch eingestellt werden, so das es erst gar nicht zu einem Strafverfahren kommt.

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xyz911  03.01.2020, 00:19
@AnwaltMoral

Der Vorwurf des (versuchten) Betruges dürfte sich wohl problemlos beweisen lassen und von einer Schuldunfähigkeiten kann auch nicht ausgegeangen werden

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AnwaltMoral  03.01.2020, 00:23
@xyz911

Selbst dann kann das Ermittlungsverfahren eingestellt werden. Vor allem dann, wenn die Fragestellerin zum Tatzeitpunkt zwischen 14 und 20 Jahre alt war.

Woher willst du wissen, ob die Fragestellerin zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht unter 14 Jahre alt gewesen ist? Dann scheidet eine Schuldfähigkeit nach § 19 StGB aus.

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