Deutsche Bahn falsche Angaben?

3 Antworten

Das istja eine spannende Geschichte :-)

Clean61525 
Fragesteller
 15.09.2019, 16:16

:D

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Da der Kontrolleur nun die falschen Daten notiert hat, wird es nicht möglich sein, dass mein Bekannter zur Rechenschaft gezogen wird?

.

Das wird zu vermuten sein ...

... und dass das nächste Mal die Polizei gerufen werden wird. (Der gläubige Kontrolleur wird sicher eine "Belehrung" von seinem Arbeitgeber erhalten.)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Clean61525 
Fragesteller
 15.09.2019, 16:15

Normalerweise müsste ja der Kontrolleur, die Polizei hinzu ziehen oder?
wie ich/du schon sagtest, wird es dadurch dann auf nichts hinauslaufen.

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Eigentlich lassen sich die Kontrolleure immer irgendwas zeigen, aus dem die Identität hervor geht. Wenn man gar nichts dabei hat, wird die Polizei gerufen, die dann die Identität über ihr System feststellt. Ich kann mir eigentlich gar nicht vorstellen, dass ein Kontrolleur sich nur auf die Angaben verlässt, die man ihm sagt.

Im übrigen können falsche Angaben, neben der Anzeige wegen Erschleichung von Leistungen, darüber hinaus auch zu einer Anzeige wegen Betruges führen.

Clean61525 
Fragesteller
 15.09.2019, 16:21

Es wurde nur mündliche Angaben gemacht.

Es wurde kein Dokument vorgezeigt, da dass Portmonee vergessen wurde. Die Polizei wurde auch nicht hinzu gezogen.

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JessyFfm  15.09.2019, 16:23
@Clean61525

Tja, dann kann dein "Bekannter" nur hoffen, dass der Kontrolleur ihn nicht nochmal irgendwo sieht und wiedererkennt. Schwarzfahren ist eine Sache. Betrug eine ganz Andere.

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Clean61525 
Fragesteller
 15.09.2019, 16:25
@JessyFfm

Aber an sich kann ihm nichts passieren(außer halt das schlechte Gewissen was er hat)

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JessyFfm  15.09.2019, 16:28
@Clean61525

Wie gesagt, wenn seine Identität unbekannt blieb, weil er eine Falsche angegeben hat, kann ihm wohl nur noch die persönliche Begegnung mit dem Kontrolleur zum Verhängnis werden.

Niemand wird deswegen die Videobilder auswerten und eine öffentliche Fahndung nach deinem "Bekannten" ausrufen. Dafür ist sein Vergehen zu gering.

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