Befristung des Arbeitsverhältnis - wie oft?

4 Antworten

Das sollte er seine Gewerkschaft fragen.

Hat er sich die Beiträge bisher gespart, kann er ja die Ersparnis jetzt bei einem Anwalt gut anlegen.


anonymousx9 
Fragesteller
 29.03.2020, 12:35

eher weniger hilfreiche Antwort. Danke trotzdem für die investierte Zeit, evtl. sparen Sie sich diese beim nächsten mal :)

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frodobeutlin100  29.03.2020, 14:12
@anonymousx9

Antwort nicht verstanden? Die Gewerkschaft könnte Deinem Vater helfen - im Gewerkschaftsbeitrag ist Anspruch auf Rechtsschutz enthalten ...

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Die erneute Befristung waere zulaessig, wenn es sich um eine sog. "Sachgrundbefristung" handelt (z.B. Vertretung eines anderen Mitarbeiters oder Einsatz innerhalb eines voruebergehenden Projektes, nach dessen Beendigung kein Bedarf an der Arbeitskraft mehr besteht).

Eine erneute Befristung ohne Vorliegen eines Sachgrundes waere zulaessig, wenn dein Vater am 24.4.2018 bereits mindestens 52 Jahre alt und vorher mindestens 4 Monate arbeitslos war (hier bis zu insgesamt 5 Jahre zulaessig) . Ausserdem ist in den ersten 4 Jahren ab Neugruendung eines Unternehmens eine Befristung ohne Vorliegen eines Sachgrundes bis zu insgesamt 4 Jahre zulaessig.

In allen anderen Faellen ist eine Befristung ohne Vorliegen eines Sachgrundes nur bis zu insgesamt 2 Jahren zulaessig. Wird der Arbeitnehmer darueber hinaus weiter beschaeftigt, geht das ehemals befristete Arbeitsverhaeltnis in ein unbefristetes ueber.


anonymousx9 
Fragesteller
 29.03.2020, 13:04

Vielen Dank!! Er war 54 Jahre alt, somit über 52 Jahre. Allerdings war er davor nicht 4 Monate arbeitslos, dann würde dieses Kriterium nicht mehr zutreffen, oder?

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Generell sollte erst einmal durch den Arbeitsvertrag geklärt werden, ob es sich um eine Befristung mit oder ohne Sachgrund handelt.


anonymousx9 
Fragesteller
 29.03.2020, 12:42

Ohne Sachgrund

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Fein Vater soll alle Verträge nehmen und sich bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen

oder bei der Gewerkschaft - falls er Mitglied ist