Befristung des Arbeitsverhältnis - wie oft?
Hallo zusammen,
mein Vater ist Gebäudereiniger. Er hat einen befristeten Arbeitsvertrag vom 24.04.18 bis zum 24.04.2019, dann kam die 1. Verlängerung bis zum 23.10.2019, dann die 2. Verlängerung bis zum 23.04.2020. - somit wären die 2 Jahre Befristung erreicht, wodurch sie ihn ja jetzt unbefristet beschäftigen müssten?
Allerdings haben sie jetzt eine „Vertragsänderung“ vorgenommen, indem ihm Stunden gekürzt wurden (von 40 Std. auf 36 Std. Woche) und somit eine neue Befristung bis zum 23.10.20.
Ist das zulässig? nur weil sie eine „Vertragsänderung“ vorgenommen haben, besteht ja nicht ein komplett neuer Arbeitsvertrag und somit müssten die meinen Vater doch unbefristet einstellen, oder?
Vielen Dank im Voraus!
4 Antworten
Das sollte er seine Gewerkschaft fragen.
Hat er sich die Beiträge bisher gespart, kann er ja die Ersparnis jetzt bei einem Anwalt gut anlegen.
Antwort nicht verstanden? Die Gewerkschaft könnte Deinem Vater helfen - im Gewerkschaftsbeitrag ist Anspruch auf Rechtsschutz enthalten ...
Die erneute Befristung waere zulaessig, wenn es sich um eine sog. "Sachgrundbefristung" handelt (z.B. Vertretung eines anderen Mitarbeiters oder Einsatz innerhalb eines voruebergehenden Projektes, nach dessen Beendigung kein Bedarf an der Arbeitskraft mehr besteht).
Eine erneute Befristung ohne Vorliegen eines Sachgrundes waere zulaessig, wenn dein Vater am 24.4.2018 bereits mindestens 52 Jahre alt und vorher mindestens 4 Monate arbeitslos war (hier bis zu insgesamt 5 Jahre zulaessig) . Ausserdem ist in den ersten 4 Jahren ab Neugruendung eines Unternehmens eine Befristung ohne Vorliegen eines Sachgrundes bis zu insgesamt 4 Jahre zulaessig.
In allen anderen Faellen ist eine Befristung ohne Vorliegen eines Sachgrundes nur bis zu insgesamt 2 Jahren zulaessig. Wird der Arbeitnehmer darueber hinaus weiter beschaeftigt, geht das ehemals befristete Arbeitsverhaeltnis in ein unbefristetes ueber.
Vielen Dank!! Er war 54 Jahre alt, somit über 52 Jahre. Allerdings war er davor nicht 4 Monate arbeitslos, dann würde dieses Kriterium nicht mehr zutreffen, oder?
Generell sollte erst einmal durch den Arbeitsvertrag geklärt werden, ob es sich um eine Befristung mit oder ohne Sachgrund handelt.
Fein Vater soll alle Verträge nehmen und sich bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen
oder bei der Gewerkschaft - falls er Mitglied ist
eher weniger hilfreiche Antwort. Danke trotzdem für die investierte Zeit, evtl. sparen Sie sich diese beim nächsten mal :)