beendung des ausbildungvertrags?

1 Antwort

Der Auszubildende kann das Ausbildungsverhaeltnis nach Ablauf der Probezeit nur noch ordentlich kuendigen, wenn er die Berufsausbildung ganz aufgeben oder sich in einem anderen Beruf ausbilden lassen will. In beiden Faellen betraegt die Kuendigungsfrist 4 Wochen zu jedem beliebigen Kalendertag. Der Kuendigungsgrund, also einer der beiden genannten, muss im Kuendigungsschreiben angegeben werden (BBiG § 22 Abs. 2 und 3).

Beendigt der Auszubildende das Ausbildungsverhaeltnis nach Ablauf der Probezeit, ohne dazu berechtigt zu sein, macht er sich gegenueber dem Ausbildungsbetrieb schadenersatzpflichtig (BBiG § 23).

Bis zum Ablauf der Probezeit kann der Auszubildende hingegen jederzeit fristlos kuendigen, ohne einen Grund angeben zu muessen (BBiG § 22 Abs. 1).


b612ali89 
Fragesteller
 23.01.2024, 11:05

Danke! Und wenn der Grund wäre, dass ein anderes Unternehmen ein höhere Vergütung bietet, welche wäre da die Rechtslage?

0
DerCaveman  23.01.2024, 11:09
@b612ali89

Das wuerde rechtlich rein gar nichts aendern. Es waere schlich voellig unbedeutend.

0