Beamter auf Widerruf mit Gras erwischt - Konsequenzen?

6 Antworten

Beamter darf nur werden, wer einen entsprechenden Eid geleistet hat (ein Gelöbnis steht dem Eid gleich!). Sollten dich die Gesetze des Bundes und der Länder soweit nicht interessieren, dass du straffällig wirst, ist keine charakterliche Eignung gegeben und du wirst ohne Diskussion entlassen.

Ein Beamter, der straffällig wird, wird doppelt bestraft (auch wenn es das eigentlich nicht geben darf): Einmal strafrechtlich und einmal disziplinar. Ab einer bestimmten Höhe einer strafrechtlichen Verurteilung ist die Beamtenlaufbahn vorbei, wurscht, ob auf Probe, auf Widerruf oder auf Lebenszeit. Dazu kommt die disziplinare Würdigung, die kann z.B. eine Herabstufung der Besoldungsgruppe beinhalten, oder eine Beförderungssperre.

Wird ein Beamter auf Probe oder Widerruf rechtskräftig verurteilt, ist es regelmäßig vorbei mit der Laufbahn.

Sirius66  16.05.2021, 09:25
auch wenn es das eigentlich nicht geben darf

Da sagte was!!!!

Aber leider gibt es da die "Wohlverhaltenspflicht außerhalb des Dienstes"!

Darf kein anderer Arbeitgeber in der Form verlangen! Privat ist privat! Denkt auch nie jemand dran, wenn die Polizei mal wieder schlecht gemacht werden soll.

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PolNRW93  16.05.2021, 14:23
@Sirius66

Das sehe ich tatsächlich anders.

Wenn man einen Eid leistet, in dem man schwört, Verfassung und Gesetze zu befolgen, kann man nicht später Straftaten begehen und argumentieren, dass man in seiner Freizeit machen dürfe, was man wolle.

Wenn man nicht bereit ist, gemäß diesem „Standard“ zu leben bzw. sich an der Wohlverhaltenspflicht zu orientieren, dann darf man den Eid eben nicht ablegen und muss sich einen anderen Beruf aussuchen.

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Sirius66  16.05.2021, 15:12
@PolNRW93

Straftaten .... Mhmmm ....

Welche STRAFRECHTLICHE Konsequenz hätte denn eine geringe Menge Gras?

Es geht ja nicht um bewaffneten Raub .... Es geht mir auch nicht ums grundsätzliche, sondern um kleine owis.

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PolNRW93  16.05.2021, 19:03
@Sirius66

Wie kommst du auf Owi?

Bei dem Besitz von Cannabis (egal, in welcher Menge) steht erstmal ein Verstoß gegen das BtmG im Raum und das ist ne Straftat. Keine Owi.

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Sirius66  16.05.2021, 19:24
@PolNRW93

Ja, das weiß ich ja! Aber die charakterliche Eignung wird in manchen Fällen schon bei Owis, insbesondere Verkehrsdelikten, angezweifelt und auch hier droht eine Entlassung als BaW.

Wie gesagt, es geht MIR nicht um Cannabis oder dieses besondere Beispiel, sondern um die allgemeine Tatsache der doppelten Bestrafung.

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Still  16.05.2021, 10:48

Beim Kiffen wäre ja auch die Vorbildfunktion für Kinder und Jugendliche mehr als in Frage gestellt. Schließlich gibt es auch den Radikalenerlass und politischen Engagement ist keinesfalls eine strafbare Handlung!

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Dann wird sehr wahrscheinlich das Widerrufsrecht genutzt. Nicht mit beamtenrechtlicher Begründung, aber mit charakterlicher.

Gruß S.

Das kann komplett nach hinten losgehen. Würde ich gänzlich sein lassen.

Man müsste damit rechnen, dass dann der Widerruf genutzt wird.

Guinan1972  16.05.2021, 10:16

Der endet eh nach Ende der referendariatzeit. Nur bei sehr schweren dienstlichen Verfehlungen kann dies vorzeitig geschehen, ansonsten ist man in diesem Vorbereitungsjahr unkündbar. Da dies außerhalb der Schule passierte, dürfte man vielleicht von Dienstverletzung ausgehen, da ein Lehrer sich auch außerhalb der Schule angemessen verhalten muss, jedoch nicht schwer, da keine Kinder geschädigt wurden.

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Guinan1972  16.05.2021, 12:08
@Stossgebet

Wer könnte sonst Beamter auf wieder ruf sein? Vielleicht noch Anwalt im referendariat.

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Stossgebet  16.05.2021, 12:10
@Guinan1972

Jeder Beamte mit ordnungsgemäßer Laufbahnausbildung war mal Beamter auf Widerruf.

Rechtsanwalt kann man erst nach dem Referendariat werden und nicht überall werden Rechtsreferendare noch verbeamtet.

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Guinan1972  16.05.2021, 12:12
@Stossgebet

Eben. Beamter auf wieder ruf heißt referendariat. Und die sind alle staatsdiener, für diese Zeit unkündbar und haben einen amtseid geleistet

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Stossgebet  16.05.2021, 13:12
@Guinan1972

Nein, Beamter auf Widerruf ist jeder Beamte im Vorbereitungsdienst, auch Anwärter für alle anderen Laufbahnen als für den höheren Dienst.

Deine Behauptung ist falsch, siehe § 23 Abs. 4 S. 1 BeamtStG:

 Beamtinnen auf Widerruf und Beamte auf Widerruf können jederzeit entlassen werden.

Die Entlassung folgt regelmäßig bei Nichteignung, diese ist gegeben, wenn man vorsätzlich straffällig wird, was beim Besitz von Cannabis der Fall ist (§ 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BtMG).

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