Bankkarte mit Jobcenter?

2 Antworten

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Wenn deine Mutter Unterhalt vom Vater bekommt, dann sollte dies dem Jobcenter ja schon bekannt sein und entsprechend mindernd auf den Leistungsanspruch angerechnet werden.

Deine Mutter kann dir dann natürlich ein Taschengeld zahlen und das auf dein eigenes Konto überweisen, es darf dann nicht nochmal als Einkommen angerechnet werden.

isomatte  26.04.2024, 08:57

Danke dir für deinen Stern !

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Natürlich darfst Du ein Jugendkonto haben.

Das Jobcenter weiß hoffentlich von dem Geld, welches der Vater der Mutter zahlt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.