Balkonkraftwerk korrekter Stromzähler?
Hallo Zusammen,
nach längerem Schriftverkehr wurde vor kurzem seitens unseres Energieversorgers der Stromzähler gewechselt. Im Schriftverkehr hatte ich mehrfach darauf hingewiesen, dass es sich bitte um einen Zähler handeln soll, welcher das einspeisen unseres Balkonkraftwerkes entweder nicht dokumentiert oder mithilfe einer Rücklaufsperre o.ä. unterbindet, da wir keine Lust auf den bürokratischen Aufwand einer Unternehmensanmeldung haben, welche nach unserem Kenntnisstand Voraussetzungen zum einspeisen wäre.
Da ich mir unsicher bin, ob der richtige Zähler verbaut wurde, wollte ich euch nach eurer Meinung fragen. Es handelt sich um ein LOGAREX LK13BE606759 Baujahr 2022 , leider konnte ich auf Anhieb keine Anleitung im Internet finden, im Anhang befindet sich ein Foto welches ich gemacht habe.
Vielen Dank und Grüße!
Leo
4 Antworten
Sehr schwierige Frage.
Sogar bei Zählern, welche diese Werte anzeigen können (z.B. 2.8.0 Gesamtsumme der Rückspeisung), ist nicht sicher, dass die entsprechende Messung auch freigeschaltet ist.
Am besten erkundigst du dich zuerst, ob dein Netzbetreiber/Versorger überhaupt etwas bezahlt für Überschussstrom aus Balkonkraftwerken; die meisten tun das nicht, du verschenkst also allfällige Überschüsse.
Falls nein, hat sich das meiste schon erledigt. Dann steht der sogenannte Eigenverbrauch im Vordergrund: Der Strom, den du produzierst, wird physikalisch ohnehin bei dir oder beim Nachbarn verbraucht. Die meisten Stromzähler zählen bei Produktion einfach langsamer, also weniger, weil du diese Strommenge nicht beziehen muss und demnach auch nicht bezahlst.
Die Zählerart (Zweirichtungszähler mit 2.8.0) wurde ja schon korrekt beantwortet.
Ergänzend sei noch darauf hingewiesen, dass es nicht erforderlich ist, bei Inanspruchnahme der Einspeisevergütung ein Unternehmen anzumelden. Es muss lediglich der Betrieb beim Finanzamt angemeldet und die Einnahmen in der Einkommenssteuererklärung deklariert werden.
Nein, nur Steuernummer online beantragen, war bei mir wieder die, die ich persönlich sowieso schon hatte.
Eine Seite mehr in der jährlichen Erklärung, darauf genau ein Feld ausgefüllt.
Aufwand: 15 Minuten initial, 5 Minuten pro Jahr.
Dann noch die Anmeldung beim Netzbetreiber und Marktstammdatenregister, war aber auch maximal einmalig eine Stunde.
Das ist ein Zweirichtungszähler. Der zählt also deinen Verbrauch (Kennziffer 1.8.0) und die Einspeisung (Kennziffer 2.8.0). Das ist aber unkritisch, dass der auch die Einspeisung zählt. Wenn Du auf die Vergütung verzichtet hast, wird die Einspeisung vom Netzbetreiber nicht erfasst und abgerechnet. Wir haben den selben Typ im Einsatz und haben nur noch diesen als Zweirichtungszähler.
Danke für den schnellen und hilfreichen Beitrag 🙏🏼 okay, dann werde ich mich Mal schlau machen wie ich so einen Verzicht einrichten kann .. muss sowas im vorfeld passieren, oder wird man da gefragt wenn es so weit ist?
Das ist so ein bisschen unterschiedlich bei den Netzbetreibern und kenne jetzt das Antragsverfahren bei deinem nicht. Den Verzicht muss man bei der Anmeldung an den Netzbetreiber machen. Bei uns geht das über ein Online Portal und da gibt es beim Einstieg zwei Button. Anmeldung mit Verzicht auf Vergütung und ohne. Du hast aber auch jederzeit das Recht, deine Meinung zu ändern. Wenn Du jetzt nicht sicher bist, ob Du wirksam verzichtet hast, würde ich einfach eine Mail hinterhersenden, dass Du auf die Einspesevergütung verzichtest.
So ganz nebenbei, bei Balkonkraftwerken gibt es doch grundsätzlich keine einspeisevergütung. Dachte ich
Puh gute Frage, also wenn man's beim MaStR habe ich den Verzicht angekreuzt, der Zähler zählt aber die Einspeisung.. hängt wahrscheinlich vom Netzbetreiber ab 🤔
ich glaube das machen aber einfach alle neuen Zähler. Die soll ja in Zukunft sowieso jeder bekommen. (Also diese digitalen) und bei den Leuten bei denen der Zähler getauscht wird weil er sonst rückwärts läuft kommt dann eben dieser rein🤔
Oh okay das ist ebenfalls gut zu wissen! Ist das dann immer noch "viel Papierkram"?