Azrtpraxis wegen Krankheit geschossen - Urlaub oder Überstunden?

8 Antworten

Überstunden verrechnen,wenn denn welche vorhanden sind, dürfte kein Problem sein.

Beim Urlaub handelt es sich lt.Bundesurlaubsgesetz beim Jahresurlaub um einen Erholungsurlaub,wobei die Bezeichnung aussagt,welchen Zweck der Urlaub erfüllen soll,nämlich er soll der Erholung dienen.

>(1)Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren,es sei denn,dass dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen.

(2)Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden,und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen,so muss einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.< (§7 Abs.2BUrlG)

lenzing42  09.02.2011, 15:00

Zu prüfen wäre allerdings,ob es sich hier um einen Annahmeverzug lt. § 615 BGB handelt.

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pauschal würde ich sagen NEIN, ich denke eher das er für diese zeit dafür sorgen muss das ihr sie für abrechnungsarbeiten ect. nutzt die sonst liegen bleiben. schließlich kann man euch ja nicht für seine krankheit bestrafen-

Urlaub darf dir deswegen natuerlich nicht angerechnet werden. Bei den Ueberstunden kommt es aber auf die vertragliche Regelung an. Normalerweise sollte ein Ueberstundenabzug aber kein Problem sein.

Normalerweise nix, aber die Gesetzeslage kenn ich da auch nicht. Es ist ja nicht Deine Schuld, daß die Praxis geschlossen hat. Frag doch mal deinen Chef, wie das gehandhabt wird.

Quickfinger  09.02.2011, 14:47

Das geht ja aus der Frage hervor.

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Normalerweise bleibt die Praxis trotzdem geöffnet, die Sprechstundenhilfe legt die Termine um, verweist bei Norfällen auf die Vertretung und beschäftigt sich mit administrativen Aufgaben. Wenn die Praxis geschlossen wird, kann dies nicht auf Kosten der Angestellten erfolgen, also kein Urlaub oder Überstunden angerechnet werden.