Auslieferung aus Deutschland als deutscher?

5 Antworten

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Im Prinzip, nein, aber mit Ausnahmen. So steht es im Artikel 16 Absatz 2 des Grundgesetzes:

Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.

wfwbinder  18.02.2015, 08:15

DH, so ist es.

Wenn überhaupt, nur in andere EU Länder.

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Die Auslieferung eines deutschen Straftäters erfolgt grundsätzlich nur auf Ersuchen des Staates, der die Straftat verfolgt. Die rechtliche Grundlage für die Auslieferung stellen in zahlreichen Fällen die sogenannten Auslieferungsabkommen dar, die Deutschland mit anderen Ländern geschlossen hat, in denen vermerkt ist, für welche Straftaten und unter welchen Voraussetzungen sie gegenseitig Straftäter an den jeweils anderen Staat zur Strafverfolgung überstellen.

CayenneGTS 
Fragesteller
 18.02.2015, 07:26

Sehr informativ, danke für die kompetente Antwort und ein schönen Tag wünsche ich :-)

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Der Auslieferungsantrag würde geprüft, unter Umständen liefert Deutschland an "Rechts-Staaten" aus.

Ein Deutscher darf grundsätzlich nicht an einen fremden Staat ausgeliefert werden, Ausnahme ist eine sogenannte Überstellung an einen anderen EU-Staat auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls. Also: "Ab nach Thailand" oder "Deutscher Mitbürger, viel Spaß mit der amerikanischen Justiz ", all das funktioniert nicht.

Nein, das macht Deutschland nicht. Das macht , glaube ich, kein Land.

Die Leute dürfen dann nur nicht ins Land einreisen, wo sie ein Verbrechen begangen habe. Sie würden gleich an der Grenze verhaftet werden.

strafrechtler  21.06.2015, 17:03

Stimmt nicht, die Niederlande liefern solange ich denken kann eigene Staatsangehörige an fremde Staaten aus, allerdings nur zur Strafverfolgung, anschließend müssen sie zurück geschickt werden. Die holländischen Behörden entscheiden dann, ob und wie sie das ausländische Urteil vollstrecken.

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