Frage
Antwort
Ein Deutscher darf grundsätzlich nicht an einen fremden Staat ausgeliefert werden, Ausnahme ist eine sogenannte Überstellung an einen anderen EU-Staat auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls. Also: "Ab nach Thailand" oder "Deutscher Mitbürger, viel Spaß mit der amerikanischen Justiz ", all das funktioniert nicht.