Ausgleichen einer 5?

1 Antwort

Zum Ausgleich eines ehemaligen Hauptfachs brauchst du in NRW in der EF mindestens eine Drei in einem anderen der ehemaligen Hauptfächer, also zum Beispiel Englisch oder Deutsch in deinem Fall – das sollte genügen.

Ansonsten spielt auch noch eine Rolle, ob die 5 gewarnt war bzw. ob du auf dem ersten Halbjahreszeugnis schon eine 5 hattest, aber wenn du einen Ausgleich und sonst keine weitere Fünf hast, ist das erstmal irrelevant.