Ausgleich bei Prüfung außerhalb der Arbeitszeit?
Ich bin so gut wie durch mit meiner Ausbildung zum Friseur, bloß noch Theorie und Praktische Prüfung liegt vor mir.
Die Zeiten für diese Prüfungen sind allerdings am Montag, außerhalb meiner regulären Arbeitszeit (Dienstag-Samstag).
Gibt es nun einen Ausgleichstag dafür frei pro prüfung? Immerhin ist das ganze immer sehr lange, Theorie fast 6h, Praxis ca. 8h.
Manche aus meiner berufschulklasse meinen ja, andere nein, wie üblich erreicht man bei der Innung niemand und die Chefin will von nem freien Tag nix wissen bzw hat keinen Plan.
2 Antworten
Der Prüfungstag wird dir als voller Arbeitstag angerechnet. Wenn du regulär arbeitest, fallen also Überstunden an.
https://jugend.dgb.de/ausbildung/beratung/dr-azubi?fp.l=t&fp.d=66122
Da musst du in deinen Vertrag gucken und dich dann durch die Gesetze wühlen.
"Ausgleichstag" ......
https://www.ihk.de/hagen/bildung/neuigkeiten/azubifrage/azubifrage-des-monats-4712794
Dies bedeutet, dass Auszubildende - egal ob minderjährig oder volljährig - ab sofort am Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung frei bekommen müssen. Auszubildende müssen dafür nicht extra Urlaub nehmen. Dies wird im § 15 Abs. 5 des Berufsbildungsgesetzes geregelt.
Ansonsten - warum protestiert ihr nicht bei der Prüfungskommision, dass diese die Prüfungen auf einen Montag festgesetzt hat, wo ehedem viele Friseurgeschäfte geschlossen haben ..... und so den armen Azubis ihr freier Tag geklaut wird.
Naja am Tag davor, wäre ja ein Sonntag, da ist eh frei, oder wäre das auf den Werktag davor auch bezogen?
Gibt es dafür ne Quelle oder so? Wäre super wenn das so läuft