Ausbildungsvorbereitung trotz Job??

7 Antworten

Wenn du nach den Ferien nicht "freiwillig" zu (irgendeiner) Schule gehst, wird dafür gesorgt, dass du es tust. Du wirst irgendwo angemeldet oder in Maßnahme vom Amt gesteckt und notfalls mit der Polizei abgeholt. Evtl. dürfen du und/ oder deine Eltern auch eine Strafe zahlen, weil ihr euch nicht darum gekümmert habt.

Den Quatsch von wegen "Wenn ich mich nicht anmelde, vermisst mich auch keiner" kannst du vergessen. Der Supermarkt muss dich anmelden, und wird vermutlich selbst merken, dass er das in deinem Fall gar nicht dauerhaft darf. Und wenn nicht der Arbeitgeber, dann die Krankenkasse (Familienversicherung fällt bei eigenem Verdienst in der Höhe nämlich flach), die Rentenversicherung (bei Midi-Job ein Muss) usw.

Wenn du lieber arbeiten möchtest, solltest du das mit den Leuten vom Amt abklären - Praktika oder FSJ können als Einzelfallentscheidung trotz Schulpflicht erlaubt werden. Aber den lockeren Midijob mit Topverdienst (dank Hotel Mama) wird es vermutlich nicht geben.

Vielleicht überlegst du auch noch mal, ob du nicht noch weiter nach einer Ausbildung suchst. Selbst kurzfristig sind noch zahlreiche Stellen offen, und fast jeder 4. Jugendliche bricht seine Ausbildung ab, so dass auch im laufenden Jahr noch zahlreiche Nachrückmöglichkeiten entstehen.

Traurig eigentlich, dass man das jemandem, der gerade aus der Schule kommt und schon beim Amt beraten wurde, HIER mitteilen muss. Bitte schieb es nicht nur auf die "anderen", dass dir keiner was gesagt hat - mit 16 darf man auch selbst nachfragen. Oder googlen:

http://planet-beruf.de/schuelerinnen/archiv/top-themen/top-themen-2015/01072015-15072015-kein-ausbildungsplatz-was-nun/

Du musst trotzdem zur Berufsschule. Von den 800€ kannst Steuern abziehen und Versicherungen. = 641€

Und das Kindergeld fällt weg. Also deine Eltern werden sich bedanken.

Google mal Brutto/ Nettorechner


brennspiritus  24.07.2019, 14:02

Unter 18 Jahren läuft das weiter, sofern das Kind im Haushalt wohnt und sich ausbildungsplatzsuchend meldet.

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loema  24.07.2019, 14:04
@brennspiritus

Wenn dem so wäre, dann würde er eine Massnahme der Aagentur im September besuchen müssen. Dann wäre sein Job auch vorbei.

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brennspiritus  24.07.2019, 14:06
@loema

Nein, unter 18 ist das kein Ding. Erst recht nicht, wenn man einen Job macht

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turnmami  24.07.2019, 14:32
@brennspiritus

Das würde nur für eine Ausbildung gelten. Unter 18 ist man schulpflichtig!!

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Du kannst der Berufsberaterin von deinen Plänen und deinem Jobangebot berichten. Das sollte in Ordnung gehen. Kommt ein bisschen auf das Bundesland an.


https://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht_(Deutschland)

für Schleswig-Holstein gilt :

9 Jahre Vollzeitschulpflicht, danach wenigstens 1 Jahr berufsbildende Schule oder Vergleichbares

Die Schulanmeldungspflicht ist für die Erziehungsberechtigten die Verpflichtung, ihre minderjährigen Kinder an einer Schule ihrer Wahl anzumelden.

Die Schulwahl ist für die Anmeldenden die Pflicht zur Wahl einer zur Auswahl zugelassenen Schule: Die schulpflichtige Person muss an einer deutschen öffentlichen Schule oder an einer Privatschule angemeldet werden.

Die Teilnahmepflicht bedeutet für die Schulbesuchenden die Verpflichtung zur regelmäßigen und aktiven Teilnahme am stattfindenden Unterricht sowie an Schulveranstaltungen (sofern diese – beispielsweise finanziell – zumutbar sind). Bei Ganztagsschulen gilt dies auch für den am Nachmittag stattfindenden Unterricht.

Die Erziehungsberechtigten der Schüler sind zur Überwachung der Schulpflicht ihrer minderjährigen Kinder verpflichtet.

im Kreis Pinneberg wird über Fehltage exakt Buch geführt, – Quelle:

https://www.shz.de/deutschland-welt/panorama/sh-geht-staerker-gegen-schulschwaenzer-vor-id8274106.html

Fakt ist - Du bist 16 und damit weiterhin (vollzeit)schulpflichtig.

Ich saß ein halbes Jahr lang zu Hause um suchte nach einer Ausbildung und da war ich noch 17. Habe dann eine Zusage bekommen und im Jahr darauf ein EQJ gemacht und im August meine Ausbildung begonnen.

Solange du dich kooperativ zeigst, kriegst du keine Strafe! Zu dieser Vorbereitung musst du auch nicht hin!

Nimm doch diesen Job an, immerhin arbeitest du ja und suche aber auf jeden Fall weiter nach Ausbildungsplätzen. Manche tun schon für’s nächste Jahr Anzeigen ins Internet mal auch für Januar schon. Und wenn du irgendwo eine Zusage bekommst, kannst du fragen ob du da ein EQJ machen kannst, dafür bekommst du jedoch nur 231€ monatlich. Habe ich auch bekommen, ist in Bremen zumindest so. Sprich das auch mit deiner Beraterin ab. Und ob du eventuell auch Bewerbungen raus schicken könntest, ohne dass die Chefs Anzeigen stellten. Kann ja sein dass die dann annehmen.

Ich sag somit nicht dass es auch klappt, kenne mich selbst nicht wirklich aus aber ein Versuch ist es ja Wert.

weißt du denn was der Grund für die Absagen der Schulen war?

Versuch alles einfach auf jeden Fall weiter und schick so viel wie möglich Bewerbungen ab, egal ob für deinen Abi oder Ausbildung.