Ausbildungsvorbereitung trotz Job??
Also Vollgendes Szenario
ich bin 16Jahre alt und habe im Juni meine 10. klasse beendet. Da ich mein Abi machen wollte habe ich mich an diversen Schulen beworben und wurde überall abgelehnt die letzte Ablehnung habe ich dann im April bekommen. So fing ich im April dann an Bewerbungen für ein Ausbildungsplatz zu schreiben (ich weis ist echt spät aber ich brauche keine Moral Predigten) habe keinen bekommen. Da es mitlerweile sehr unwahrscheinlich ist noch einen zu kriegen vor allem einen in einem Beruf den man auch gerne machen möchte habe ich mich entschieden nächstes Jahr meine Ausbildung zu beginnen. Nun hatte ich ein Termin bei einer Berufsberaterin und die hat mir ein anmeldebogen für die Berufsschule in pinneberg gegeben für eine sogenannte Ausbildungsvorbereitung. Nun würde ich gerne wissen ob ich da wirklich hin muss und mich anmelden muss. ( ja ich weiß ich bin Berufsschulpflichtig) aber ich habe die Möglichkeiten auf 800€ im Monat mit 20std in der Woche einen Midi Job in einem Supermarkt in der Nähe zu machen und finde das viel sinnvoller mein eines Jahr mit sowas zu überbrücken statt da zu so einer Vorbereitung zu gehen. Ich würde gerne wissen was passiert wenn ich mich nicht bis zur Anmeldefrist da bei der Berufsschule bewerbe bzw anmelde ???und bitte kommt mir echt nicht mit irgendwelchen neunmal klugen Moral Predigten.
danke im vorraus
7 Antworten
Wenn du nach den Ferien nicht "freiwillig" zu (irgendeiner) Schule gehst, wird dafür gesorgt, dass du es tust. Du wirst irgendwo angemeldet oder in Maßnahme vom Amt gesteckt und notfalls mit der Polizei abgeholt. Evtl. dürfen du und/ oder deine Eltern auch eine Strafe zahlen, weil ihr euch nicht darum gekümmert habt.
Den Quatsch von wegen "Wenn ich mich nicht anmelde, vermisst mich auch keiner" kannst du vergessen. Der Supermarkt muss dich anmelden, und wird vermutlich selbst merken, dass er das in deinem Fall gar nicht dauerhaft darf. Und wenn nicht der Arbeitgeber, dann die Krankenkasse (Familienversicherung fällt bei eigenem Verdienst in der Höhe nämlich flach), die Rentenversicherung (bei Midi-Job ein Muss) usw.
Wenn du lieber arbeiten möchtest, solltest du das mit den Leuten vom Amt abklären - Praktika oder FSJ können als Einzelfallentscheidung trotz Schulpflicht erlaubt werden. Aber den lockeren Midijob mit Topverdienst (dank Hotel Mama) wird es vermutlich nicht geben.
Vielleicht überlegst du auch noch mal, ob du nicht noch weiter nach einer Ausbildung suchst. Selbst kurzfristig sind noch zahlreiche Stellen offen, und fast jeder 4. Jugendliche bricht seine Ausbildung ab, so dass auch im laufenden Jahr noch zahlreiche Nachrückmöglichkeiten entstehen.
Traurig eigentlich, dass man das jemandem, der gerade aus der Schule kommt und schon beim Amt beraten wurde, HIER mitteilen muss. Bitte schieb es nicht nur auf die "anderen", dass dir keiner was gesagt hat - mit 16 darf man auch selbst nachfragen. Oder googlen:
Du musst trotzdem zur Berufsschule. Von den 800€ kannst Steuern abziehen und Versicherungen. = 641€
Und das Kindergeld fällt weg. Also deine Eltern werden sich bedanken.
Google mal Brutto/ Nettorechner
Wenn dem so wäre, dann würde er eine Massnahme der Aagentur im September besuchen müssen. Dann wäre sein Job auch vorbei.
Nein, unter 18 ist das kein Ding. Erst recht nicht, wenn man einen Job macht
Das würde nur für eine Ausbildung gelten. Unter 18 ist man schulpflichtig!!
Du kannst der Berufsberaterin von deinen Plänen und deinem Jobangebot berichten. Das sollte in Ordnung gehen. Kommt ein bisschen auf das Bundesland an.
das ist totaler Quatsch. Mit 16 ist der FS schulpflichtig!!
https://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht_(Deutschland)
für Schleswig-Holstein gilt :
9 Jahre Vollzeitschulpflicht, danach wenigstens 1 Jahr berufsbildende Schule oder Vergleichbares
Die Schulanmeldungspflicht ist für die Erziehungsberechtigten die Verpflichtung, ihre minderjährigen Kinder an einer Schule ihrer Wahl anzumelden.
Die Schulwahl ist für die Anmeldenden die Pflicht zur Wahl einer zur Auswahl zugelassenen Schule: Die schulpflichtige Person muss an einer deutschen öffentlichen Schule oder an einer Privatschule angemeldet werden.
Die Teilnahmepflicht bedeutet für die Schulbesuchenden die Verpflichtung zur regelmäßigen und aktiven Teilnahme am stattfindenden Unterricht sowie an Schulveranstaltungen (sofern diese – beispielsweise finanziell – zumutbar sind). Bei Ganztagsschulen gilt dies auch für den am Nachmittag stattfindenden Unterricht.
Die Erziehungsberechtigten der Schüler sind zur Überwachung der Schulpflicht ihrer minderjährigen Kinder verpflichtet.
im Kreis Pinneberg wird über Fehltage exakt Buch geführt, – Quelle:
Fakt ist - Du bist 16 und damit weiterhin (vollzeit)schulpflichtig.
Ich saß ein halbes Jahr lang zu Hause um suchte nach einer Ausbildung und da war ich noch 17. Habe dann eine Zusage bekommen und im Jahr darauf ein EQJ gemacht und im August meine Ausbildung begonnen.
Solange du dich kooperativ zeigst, kriegst du keine Strafe! Zu dieser Vorbereitung musst du auch nicht hin!
Nimm doch diesen Job an, immerhin arbeitest du ja und suche aber auf jeden Fall weiter nach Ausbildungsplätzen. Manche tun schon für’s nächste Jahr Anzeigen ins Internet mal auch für Januar schon. Und wenn du irgendwo eine Zusage bekommst, kannst du fragen ob du da ein EQJ machen kannst, dafür bekommst du jedoch nur 231€ monatlich. Habe ich auch bekommen, ist in Bremen zumindest so. Sprich das auch mit deiner Beraterin ab. Und ob du eventuell auch Bewerbungen raus schicken könntest, ohne dass die Chefs Anzeigen stellten. Kann ja sein dass die dann annehmen.
Ich sag somit nicht dass es auch klappt, kenne mich selbst nicht wirklich aus aber ein Versuch ist es ja Wert.
weißt du denn was der Grund für die Absagen der Schulen war?
Versuch alles einfach auf jeden Fall weiter und schick so viel wie möglich Bewerbungen ab, egal ob für deinen Abi oder Ausbildung.
Unter 18 Jahren läuft das weiter, sofern das Kind im Haushalt wohnt und sich ausbildungsplatzsuchend meldet.