Ausbildungsvertrag verlängern (Pflege)?
Ich habe Ende 2018 meine Ausbildung zur Altenpflegerin in NRW begonnen. Habe dann Ende 2020, die Pflegeschule gewechselt und meine Ausbildung um 1 Jahr verlängert. Jetzt hatte ich diesen Monat meine letzten Prüfungen und habe letzte Woche erfahren, dass ich den schriftlichen Teil der Prüfung nicht bestanden habe und so mit diese wiederholen muss und mein Ausbildungsvertrag verlängert werden muss. Jetzt ist es aber so, dass mein Ausbildungsträger meinen Vertrag nicht verlängern möchte. Und jetzt weiß ich nicht was ich machen soll. Die Schulleiterin meiner Pflegeschule ist heute leider nicht da, so dass ich erst morgen mit einem Rückruf rechnen kann.
Jetzt ist meine Frage, was kann ich jetzt machen? Bzw. Kann mein Träger die Verlängerung verweigern oder muss der Träger der Verlängerung zustimmen?
1 Antwort
Hallo LucyLunara,
wenn du einen Teil der Abschlussprüfung nicht bestehst, muss dein Ausbildungsbetrieb - sofern du das willst - dein Ausbildungsverhältnis bis zum nächsten Prüfungstermin, maximal um ein Jahr.
Dein Ausbildungsbetrieb wird dazu verpflichtet.
emesvau
Klar, steht im Berufsbildungsgesetz (BBiG). Den entsprechenden § müsste ich raussuchen..
Edit: §21 Beendigung Abs. 3
§21 Abs. 3:
(3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.
Noch eine kurze Frage. Weißt du ob das Berufsbildungsgesetz auch für die Altenpflege gilt?
Ich habe gerade mal recherchiert. Scheinbar wird in §28 des AltPflG das BBiG ausgeschlossen.
Hast du keine Stelle, an die du dich wenden kannst um da mal nachzufragen? Eine Kammer, bei der deine Ausbildung eintragen ist bspw.?
Kann das mit dem Betrieb vielleicht auch im AltPflG stehen?
einer Kammer oder ähnlichem gehöre ich leider nicht an.
Dein Ausbildungsverhältnis muss doch irgendwo eingetragen werden. Ist das nicht die Pflegekammer oder wer hat dein Ausbildungsverhältnis eingetragen? Steht in deinem Ausbildungsvertrag.
Ich hab nochmal nachgeschaut in Paragraf 19 abs. 2 des AltPflG steht das selbe wie im Paragrafen 21 abs. 3 des BBiG.
Danke für deine schnelle Antwort. Gibt es dazu einen Paragrafen oder eine Quelle, wo das steht? Damit ich etwas handfestes für meinen Träger habe.