Ausbildung zugesagte Stelle wieder absagen?

6 Antworten

Du solltest da kein allzu schlechtes Gewissen haben. Das ist nicht unüblich. Die Arbeitgeber sind da nicht "besser". Ich habe z.B. schon gehört, dass Ausbildungsveträge mit z.B. 3 Azubis geschlossen werden, obwohl nur EINE Stelle frei ist. Zwei von denen werden dann innerhalb der Probezeit gekündigt.

Natürlich kannst du auch nach der zusage noch absagen. Dass man sich an mehreren Stellen bewirbt ist doch die Regel. Die Klinik sucht ja auch nicht nur eine Azubi.

Nur wenn du dich entschlossen hast, solltest du das zügig mitteilen, damit noch jemand aus der Warteliste eine Chance bekommt.

Du kannst Vertrag unterschreiben. Lies was im Vertrag bezüglich der Kündigung drin steht. Solltest du eine Zusage für die andere Klinik erhalten, kannst du Vertrag kündigen. Oder du lässt dir mit der Unterschrift Zeit, aber bis die Klinik B sich dann entschieden hat, wir gehen jetzt noch wahrscheinlich auch drei Wochen.


joshuamueller99  30.04.2020, 13:55

Es ist unerheblich, was in dem Vertrag bezüglich Kündigung steht. BBiG sticht hier den Vertrag.

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Dein schlechtes Gewissen wäre berechtigt, aber rechtlich gesehen kannst vor Beginn der Ausbildung absagen. Selbst wenn du schon einen Vertrag unterschrieben hättest, wäre eine Kündigung (schriftlich) ohne Einhaltung von Fristen jederzeit möglich.

Es ist zwar nicht ganz fair der Klinik A gegenüber, aber ich kann verstehen, wenn du so vorgehst. Wenn du Ende Mai/AnfangJuni von Klinik B eine Entscheidung bekommst, sind es ja immer noch 2 oder 3 Monate bis zum Ausbildungsbeginn und Klinik A hat die Chance, den Platz noch anderweitig zu vergeben. Vielleicht haben sie ja sogar eine Warteliste.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

joshuamueller99  30.04.2020, 13:53

Du brauchst m.M. kein schlechtes Gewissen haben.

Würdest du bereits unterschrieben haben, sehe es moralisch anders aus. Rechtlich aber selbst dann noch in Ordnung.

Aber im 2. Fall verschätzt du dir mit hoher Wahrscheinlichkeit ein "Wiedersehen" beim AG. Der ist dann abzuschreiben, auch für mögliche Beschäftigung nach der Azubi-Zeit. (Solange sich das HR nicht ändert)

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Rechtlich und moralisch ist das in dem Fall total in Ordnung und nicht unüblich.

Würdest Du den Vertrag bei BEIDEN unterschreiben, wäre es rechtlich tatsächlich immer noch in Ordnung. Moralisch und gegenüber dem Unternehmen, dass Dich beschäftigen möchte und andere Bewerber ggf. dafür abgesagt hat, ist das natürlich sehr fraglich.

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