Ausbildung und Bedarfsgemeinschaft?

6 Antworten

Durch den Zuzug wird ihr Regelbedarf nicht gekürzt, Warum auch?

Wenn Du unter 25 Jahren alt bist, solltest Du mit ihr eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Falls Du schon 25 Jahre alt oder älter bist, würdest Du Deine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden. In beiden Fällen würdet Ihr Euch die Miete dann quasi teilen.

Dein Einkommen wird nur auf Dein ALG 2 angerechnet und nicht auf das ALG 2 Deiner Mutter.

Einen finanziellen Schaden hat Deine Mutter durch Deinen Zuzug nicht.

Dein Einkommen darf so hoch sein wie möglich - je höher es ist, desto größer die Chance, daß Du kein ALG 2 mehr bekommen mußt. Nur Deinen Mietanteil müßtest Du dann aus eigener Tasche zahlen.

Wenn sie bislang alleine gelebt hat, halbieren sich die § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung deiner Mutter nach deinem Einzug. Wenn sie bislang z. B. 400,- Warmmiete hatte und die waren angemessen an ihrem Ort, hat sie diese 400,- voll übernommen bekommen beim ALG II. Nach deinem Einzug wären es nur noch 200,-. Die restlichen 200,- müsstest also du tragen.

Damit hätte deine Mutter nach deinem Einzug keinen Cent weniger als bisher.

Wenn sie Kindergeld für dich bekommt, hat sie sogar 30,- mehr als bisher, weil das Kindergeld nicht voll angerechnet wird auf ihren Gesamtbedarf an ALG II. Die 30,- werden abgezogen von ihrem Einkommen namens Kindergeld als Pauschale für private Versicherungen nach § 11b Absetzbeträge, auch wenn sie keine solche Versicherungen hat.

Wenn deine Ausbildungs-Vergütung plus das Kindergeld nach Bereinigung geringer sind als dein Bedarf an ALG II, kann es sein, dass auch du noch ALG II bekommen kannst, nach einem Antrag.

Und wenn beides zusammen höher ist, wird dieser höhere Anteil dann als Einkommen der Mutter gewertet, soweit es das Kindergeld betrifft.

Gruß aus Berlin, Gerd

Es gibt sonderlocken für Kinder im Haushalt der Eltern (Einkommen nur gegengerechnet gegen eigenen Bedarf). Wenn du aber bereits ausgezogen bist, schon eine Ausbildung hinter dir hast usw. gelten die vermutlich nicht,

Bleibt also noch die Konstelation HG oder WG.

https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/wohnen/wohngemeinschaft/

Ggf hilft dir der Link. Da wird BG, HG und WG erklärt + Auswirkungen.

Wenn ihr getrennt wirtschaftet wird sich dein Wohnen da wohl nur auf die Miete auswirken. Es kann aber natürlich sein das das jemand anzweifelt und kontrolliert.

Zeihst du wieder zu deiner Mutter, dann wird ihr erst einmal der Bedarf für Unterkunft ( KDU ) und Heizung = Warmmiete gekürzt, ihr Regelbedarf für ihren Lebensunterhalt bleibt unberührt, zumindest wäre das vorerst der Fall.

Würde deine Mutter also derzeit alleine Leben und für die KDU - angenommen angemessene 500 € bekommen, dann stünde ihr nach deinem Einzug nur noch ihr KDU - Kopfanteil von 250 € zu, die anderen 250 € würden dann deinem Bedarf zugerechnet.

Wenn du die Voraussetzungen fürs ALG - 2 erfüllen würdest und bedürftig wärst, dann stünden dir diese für deinen Bedarf vom Jobcenter zu, dazu käme dann min. noch dein Regelbedarf für den Lebensunterhalt von derzeit ( 18 - 24 ) monatlich 357 € und auch dein KK - Beitrag würde gezahlt.

Machst du aber eine weitere Ausbildung und bekommst dafür ggf. sogar eine monatliche Vergütung, dann stünde deiner Mutter für dich wieder Kindergeld zu und das würde dann wie deine Nettovergütung entsprechend der SGB - ll Vorschriften auf deinen Bedarf angerechnet und du müsstest dann deine Anteile an Warmmiete, Haushaltsstrom, Lebensmittel usw. selber an deine Mutter zahlen.

Würdest du mit deinem gesamten anrechenbaren Einkommen über deinen Bedarf kommen, dann würdest du auch als unter 25 jähriges Kind aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Mutter raus sein und wie gesagt deine Anteile dann selber an sie zahlen müssen.

Übersteigendes nicht mehr benötigtes anrechenbares Einkommen, welches du zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würdest, würde deinem Kindergeld zugerechnet.

So könnte dann max. dein volles Kindergeld von derzeit min. 219 € wieder zum Einkommen deines Mutter werden und entsprechend auf ihren eigenen Bedarf angerechnet, also dann auch auf ihren Regelbedarf für den Lebensunterhalt.

Hätte sie sonst kein Einkommen, könnte sie min. 30 € Versicherungspauschale vom Kindergeld in Abzug bringen, am Ende hätte sie auf keinen Fall weniger Regelbedarf als vorher, evtl. sogar diese 30 € mehr.

Das wird nicht so gehen wie du es dir vorstelst!

Wen du bei deiner mutter wohnst wirst du deinen miet anteil selber bezahlen müssen weil das amt den teil streich Also miete durch 2! Dan noch Kostgeld den du aushandeln kannst zb 200€ Also könnte da schnell 400-450€ an kosten für die zusamen kommen!


Agamemnon712  12.01.2021, 09:26

Wann lernst Du es eigentlich?

Ab "miete durch 2" kommt nur noch Blödsinn.

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