Ausbildung ohne Berufsschule - Erfahrungen?

4 Antworten

Kaufmann/Kauffrau für Marketingkommunikation

Es gibt in Deutschland eine Berufsschulpflicht während der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Ausbildungen sind im Regelfall eine duale Ausbildung (betrieblich und schulisch) - das ist das besondere Kennzeichen des deutschen Ausbildungswesesn.

Keine Berufsschulpflicht gibt es bei einem dualen Studium - ansonsten gibt es nur wenige Ausbildungsberufe, bei denen eine staatliche Befreiung von der Berufsschulpflicht vorliegt.

Kein Unternehmen und auch kein Azubi kann für sich entscheiden, auf den Berufsschulbesuch zu verzichten.

Krimskramsi 
Fragesteller
 06.08.2014, 14:57

Quelle? Ich habe das aus einem Gespräch mit der IHK.

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DerSchopenhauer  06.08.2014, 16:35
@Krimskramsi

Das findet sich in den Schulgesetzen der Bundesländer...

Hat soll die IHK gesagt haben?

Das kann ich mir nicht vorstellen - oder es handelt sich nicht um eine anerkannte Berufsausbildung mit Ausbildungsvertrag, sondern um eine andere Art von Fort- oder Weiterbildung...

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DerSchopenhauer  06.08.2014, 22:18
@DerSchopenhauer

Es ist natürlich möglich eine Prüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abzulegen, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind ohne daß vorher eine Berufsausbildung mit Ausbildungsvertrag absolviert wurde - vermutlich meint die IHK auch diese Zulassung zur Prüfung in besonderen Fällen.

Die Vorausstzungen finden sich in der Prüfungsordnung des jeweiligen Ausbildungsberufes.

Dann braucht man natürlich auch nicht in die Berufsschule.

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DerSchopenhauer  06.08.2014, 22:24
@DerSchopenhauer

Z. B. Prüfungsordnung IHK Frankfurt:

§ 11 (2) "Zulassungsvorausstzungen in besonderen Fällen":

"Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf.

Vom Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt.

Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind dabei zu berücksichtigen (§ 45 Abs. 2 BBiG)"

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Musst du dir den theoretischen Teil dann selber beibringen? Ich kenne das eher so, dass man die gesamte Ausbildungszeit verkürzen kann, also von 3 auf 2 Jahre usw.:-)

Krimskramsi 
Fragesteller
 06.08.2014, 14:58

Ja den muss ich mir dann selber beibringen :)

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Marketinkommunikation. es ist bestimmt berufsabhängig, aber in diesem Falle ist es möglich. Theorie muss ich mir selber beibringen und vieles wird mir auch in der Firma vermittelt. Die prüfungsunterlagen zum lernen bzw üben kann man sich von der IHK bestellen.

und wo lernst du die Theorie ? ohne Berufsschule ? ein Abitur besagt nicht das Wissens-Kenntnis einer Berufsschule !