Ausbildung, Wohnung finanzieren?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

1 du kanst nicht Füherschein und Wohnung haben und ein auto das kanst du erst wen du ein einkommen von 1500€ oder mehr netto verdienst!

2 Deine Müssen müssen dir Unterhalt zahlen 735€ - deine Ausbildungsvergütung + dein Kindergeld wen das ca 1000€ sind kanst du damit eine Wohnung + dein leben finanzieren und deine ausbildung musst du davon auch finanzieren!

3 Aber du deine Eltern sollten dich erstmal finanziell unterstützen den Kaution + Küchengroßgeräte + Waschmaschine Könen im schlimmsten falle auch schon bei 3000€ liegen!

Eien Ausbildungsvergütung reicht dafür nicht aus dafür müsstest du ein Jahr ein 450€ job machen und dan auch weiter!

Kaution+Geräte zb 3000 €

Miete zb 400€ jeden Monat!

Strom zb 70€ monatlich!

Gez 35€

Lebenskosten 400€ inclusive strom Handy Internet

Haftpflicht und Hausratversicherungen sind auch notwendige oder von vorteil + Rechtsschutz zb 60€ im monat.

Ein Monatsticket brauchst du Dan auch wen du zb nicht mit dem rad zur ausbildung fahren kanst.

Dan kosten in der ausbildung bücher + Zeichenplatte wen notwendig liegen mal eben bei zb 150€

Dan fehlt dir noch das ganze Geld für Küchen Utensilie den gute Töpfe sind verdammt teuer ab zb 70€ aufwärts.

Dan hast du ja auch noch Renovierung s kosten zb 100€ wen du tapezierst selber machen Dan.

Fals du Dan zb 2 Teppiche brauchst kosten die auch zb schnell 700€ ohne das die jemand anders verlegt.

Dan fehlen dir ja auch noch möbeln.

Genau deswegen ist ein Auszug vor dem dritten oder dem besten der Prüfung nicht so einfach möglich.

Aber wen du wegen der ausbildung umziehen musst und deine eltern das nicht finanzieren können musst du dich ans Jobcenter wenden nimm da aber ein Elternteil dahin mit.

COOLFAN2002 
Fragesteller
 30.11.2019, 13:45

Super, alles vorhanden im Kommentar. Danke für's aufzählen :-)

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herakles3000  30.11.2019, 15:11
@COOLFAN2002

Ps vermeide Wohnungen mit Gasthermen oder wo per strom geheizt wird den das sind extrem hohe kosten und lass dir den Energieausweis der Wohnung immer zeigenden somit Kannst du undichte wohnun gen vermeiden!

Wen du beim Wohnungsamt ein WBs schein dir holst kanst du dir eine günstige sozial Wohnung besorgen da hat man eher eine Chance die Wohnung zu bekommen und man hat seltener Maschinenbeschichtungen.

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COOLFAN2002 
Fragesteller
 30.11.2019, 15:34
@herakles3000

Okay, danke für die Tipps. Ich kenn mich nämlich mit dem Thema Wohnungssuche nicht wirklich aus.

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JackJack321  30.11.2019, 18:08
@herakles3000
Ps vermeide Wohnungen mit Gasthermen oder wo per strom geheizt wird den das sind extrem hohe kosten und lass dir den Energieausweis der Wohnung immer zeigenden somit Kannst du undichte wohnun gen vermeiden!

Was hast du gegen Gasthermen? Eine neue Gastherme ist mit die günstigste Möglichkeit zu Heizen.

Seit wann gibt der Energieausweis über die Dichtheit von Gebäuden Aufschluss das mag bei einem Neubau in gewisser weise stimmen aber bei einem Altbau ist der Energieausweis relativ wenig aussagekräftig.

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herakles3000  30.11.2019, 19:03
@JackJack321

Klar ist eine Gastherme gut aber dazu muss man in der Lage sein das gas selber zu bezahlen und auch Wartung und Reparaturkosten zahlen können,

Ein mieser Energieausweis sagt aus finger weg den da ist alles mit zu berücksichtigen Undichtigkeiten sind da Minuspunkte wen da nicht Wärmer gedämmt ist oder nur schlecht.Es geht nicht um die dichte des Gebäudes sondern um die vernünftige Dämmung und die heiz art.

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JackJack321  30.11.2019, 19:25
@herakles3000

Verstehe nicht worauf du raus willst das ist bei jeder Heizung so.

Ja kann ich dir weitgehend zustimmen. Was ich sagen wollte war eben das höchsten ein Haus mit sehr geringem Energiebedarf auf Dichtheit geprüft wird um Förderungen zu erhalten und das gerade bei relativ alten Gebäuden der Energieausweis oft wenig Aufschluss auf den tatsächlichen Energiebedarf liefert. Klar wenn schon 300kWh/m2*a angegeben sind ist der Energiebedarf enorm aber nur weil "nur" 150 angegeben sind heist es gerade bei älteren Gebäuden eben nicht das das reicht.

Das wird schließlich nur grob hochgerechnet wenn es bspw. durch alle möglichen Ritzen zieht kann es sein das 150 angegeben sind aber 300 benötigt werden.

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Wie hoch wäre denn Deine zu erwartende Ausbildungsvergütung im 1. Ausbildungsjahr?

Ansonsten .... wenn Deine Ausbildungsstätte nicht in angemessener Entfernung zum Elternhaus liegt, kannst Du u.U. ergänzend BAB ( Berufsausbildungsbeihilfe ) beantragen, soweit Deine Eltern wirtschaftlich nicht in der Lage sind Dir ergänzenden Unterhalt zu leisten, wenn ein solcher notwendig ist.

Im großen und ganzen kannst Du davon ausgehen, dass Dein Bedarf ( entsprechend der Düsseldorfer Tabelle / Bafög ) bei monatlich 735 Euro liegt. Wobei Dein Auszubildendenentgelt bis auf einen Freibetrag von 90 Euro ( bei elterlichem Unterhalt ) anzurechnen wäre.

Deine Eltern sind bis zum Ende deiner ersten Ausbildung für dich zuständig. Das betrifft auch die Wohnung. Zusätzlich kannst du, wenn es notwendig ist, dass du aufgrund einer zu weiten Strecke in eine eigene Wohnung ziehst, BAB beantragen.

Wie weit ist die Stadt denn weg?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – tägliche Arbeit im Beruf

Gehe mal zur ARGE vielleicht haben die einen Tipp für dich.

Dask lingt etwas schwierig. nur vom Ausbildungsgehalt wird das vermutlich nicht funktionieren.
Aber Du kannst ja die erste Zeit noch bei Deinen Eltern wohnen und ausziehen, wenn das Geld reicht

COOLFAN2002 
Fragesteller
 30.11.2019, 13:22

Das geht nicht, weil der Ausbildungsplatz viel zu weit weg liegt.

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Neugierig1971  30.11.2019, 13:22
@COOLFAN2002

Du kannst noch Wohngeld beantragen. Aber den ersten Monat musst Du irgendwie selber überbrücken.

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COOLFAN2002 
Fragesteller
 30.11.2019, 13:23
@Neugierig1971

Also ich kann Wohngeld beantragen und währenddessen schon in der neuen Wohnung wohnen?

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Neugierig1971  30.11.2019, 13:24
@COOLFAN2002

Ja. Aber Du bekommst das Geld ja erst mit einer gewissen Verzögerung und dann ist noch die Frage, wie hoch das ist. Ich würde mich vorher informieren und schauen, daß ich irgendwie ein kleines Polster habe für die ersten 1-2 Monate

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wilees  30.11.2019, 13:37
@Neugierig1971

Für Auszubildende sowie Studierende besteht regelmäßig kein Anspruch auf Wohngeld oder Leistungen nach SGB II.

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