Aus Versehen schwarzgefahren, kann eine Anzeige auch noch nachträglich kommen oder hätte ich das sofort erfahren?

5 Antworten

Wenn ich es richtig verstehe, erfolgte keine schriftliche Erfassung des Falles.

Der Zugbegleiter hat m. E. durch eine Plausibilitätsprüfung fest gestellt, dass Du das nicht vorsätzlich gemacht hast. (Ergo, auch nicht nur so tust.) Dann verwendet er das Wörtchen „eigentlich“, was anzeigt, dass das jetzt nicht so gewertet werden wird. Und verweist darauf, den Fehler nicht zu wiederholen. Damit ist nach der mündlichen „Verwarnung“ der Fall abgeschlossen.

Damit hat der Zugbegleiter als Vertreter der Bahn entschieden, Dich nicht nach den Unregelmäßigkeit mit weiteren Dingen zu belasten und hat Deinen „Verstoss“ als geringfügig gewertet. Es folgt nichts weiter.

Aber, gelle? Nicht wieder machen …

Woher ich das weiß:Hobby – ehemaliger Inhaber des Bahn-Berechtigungsausweis B
Kongman 
Fragesteller
 14.09.2021, 13:45

Ich musste ja auch wie gesagt kein Bußgeld oder so zahlen.

Und dass ich das nicht wieder machen soll, ist mir natürlich bewusst.

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Wie du schon schreibst es ging glimpflich ab. Keine Gefahr, dann hätte er ja deine Daten gewollt.

Kongman 
Fragesteller
 13.09.2021, 22:56

Naja, Ausweis musste ich einmal zeigen. Aber wie gesagt kein Bußgeld etc.

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Der hätte dir das schon gesagt und auch deine Daten aufgenommen.

Also nein, du brauchst keine Angst haben das da noch was kommt.

Kongman 
Fragesteller
 13.09.2021, 22:51

Naja meinen Ausweis musste ich einmal zeigen. Und stehen meine Daten nicht in dem gebuchten Ticket?

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Christiangt  13.09.2021, 22:54
@Kongman

Wenn er beides nur kurz angeschaut hat, hat er deine Daten wohl nicht für eine Anzeige aufgenommen. Die Schaffner haben öfters mit Leuten wie du zu tun die versehentlich mit dem falschen Zug fahren, da können Sie auch durchaus zwischen echten Schwarzfahrern und Schussligen Leuten wie du unterscheiden ;)

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Kongman 
Fragesteller
 13.09.2021, 22:56
@Christiangt

Und das macht die Verwaltung nachher nicht auch?

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Christiangt  14.09.2021, 17:52
@Kongman

Nein die Verwaltung macht das nur wenn der Schaffner einen Fehler gemacht hat.

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Er scheint es nicht aufgenommen zu haben.

(Kulanz)

Dadurch dürften auch keine Daten an die Verwaltung gegangen sein.

Also, ich glaube, er wird deine Daten nicht auswendig gelernt haben :D du kannst beruhigt sein, es wird mit Sicherheit kein Bußgeld folgen