Aus der schule fliegen?

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Hallo manelyn,

üble Beleidigungen sind zunächst mal eine Straftat. Wer davon Kenntnis erhält, muss sie anzeigen, sonst macht er sich mit strafbar. Von Petzen kannst du also nicht sprechen.

Was jetzt passiert, kannst du für NRW (andere Bundesländer dann ähnlich) nachlesen unter

BASS Allgemeine Schulordnung (ASchO) Vom 25. Juni 2002/ geändert durch Verordnung vom 8. April 2003

§ 13 Erzieherische Einwirkung

(1) Die Anwendung von Ordnungsmaßnahmen kommt erst in Betracht, wenn andere erzieherische Einwirkungen nicht ausreichen (§ 26 a Abs. 2 Satz 1 SchVG). Vor einer Anwendung von Ordnungsmaßnahmen soll die Schule durch erzieherische Einwirkung der Schülerin oder dem Schüler das Fehlverhalten einsichtig machen und auf eine Verhaltensänderung hinwirken.

Das heißt, dass man zuerst mal mit den Beteiligten spricht und versucht, das Ganze ohne Klassenkonferenz zu regeln. Du schreibst aber: „… sie kriegt nun eine Klassenkonferenz…“. Das heißt, man geht direkt zu einer Ordnungsmaßnahme über. Das muss aber nicht direkt der Ausschluss aus der Schule sein. Es gibt da mehrere Stufen:

§ 14 Ordnungsmaßnahmen

(2) Folgende Ordnungsmaßnahmen können angewandt werden:

  1. der schriftliche Verweis (§ 16),

  2. die Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe (§ 17),

  3. der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen (§ 18),

  4. die Androhung der Entlassung von der Schule (§ 19 Abs. 1),

  5. die Entlassung von der Schule (§ 19),

  6. die Androhung der Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes (§ 20 Abs. 1),

  7. die Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes (§ 20).

Das Ganze muss dann vorschriftsmäßig ablaufen. Das ist dann in den §§ 15 – 20 ausführlich beschrieben. Dazu gehört dann z.B. die schriftliche Benachrichtigung der Eltern, die Anhörung der Eltern und der Schülerin vor der Klassenkonferenz, je nach Fall auch die Einschaltung der Schulaufsichtsbehörde. Die würde dann dafür sorgen, dass jemand an einer anderen Schule unterkommt.

Ich hoffe aber mal, dass das Ganze nicht so schlimm wird. Was deine Freundin aber sofort machen sollte:

Auf dem gleichem Weg, wie sie die Texte reingesetzt hat, auch eine Gegendarstellung und Entschuldigung verfassen und sich vor allem persönlich bei der Lehrerin entschuldigen.


Nadelwald75  07.02.2015, 23:13

.... vielen Dank für den Stern!

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Wenn die andere Schule, egal ob Realschule oder Gymnasium, sehr gefragt ist, also mehr Anmeldungen als Plätze hat, wird sich die andere Schule dafür interessieren.

deswegen darf sie doch nicht geschmissen werden soweit ich weiß.... und vermutlich kommt sie auch auf ein anderes gymi. auch lehrer machen wegen sowas nicht die zukunft eines menschen kaputt

man fliegt deßhalb im allgemeinen nicht. und selbst wenn kann man auf nen anderes gymnasium. aber eigentlich endet das in na disziplinarmaßnahme und gut ist

Und ob die sich dafür interessieren, denn danach gibt es Fragen von den dortigen Lehrern!