Aufnahme Sperre bei Youtube?

5 Antworten

§ 95a UrhG
(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.
[...]

Das Umgehen solcher Schutzmastnahmen ist gesetzlich verboten.

Der einzige legale Weg den ich kenne ich die sogenannte "analoge Lücke", also das abfilmen des Bildschirms oder dergleichen.

Schuaz  31.01.2020, 14:07

Nicht wenn du Schweizer bist

0

Naja nur weil du den Film kaufst, darfst du es noch lange nicht abfilmen. Oder zahlst du im Kino eintritt um dann den Film zu filmen?

Die sind wohl DRM-geschützt. Das zieht sich bis auf Hardware-Ebene durch. Du kannst es nur analog abfilmen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich habe selber lange im PC gearbeitet

Man soll es laut Gesetz nicht machen, wenn es versehentlich von deinem PC in andere Hände Gerät kannst du ärger bekommen

Woher ich das weiß:Hobby – Seit über 11 Jahren aktive Arbeit mit Computern