Aufhebungsvertrag?
Ich habe meine Prüfung zur Kauffrau im Einzelhandel dieses Jahr im Sommer nicht bestanden und habe die Ausbildung um sechs Monate verlängert. Ich habe die Regelausbildungsdauer schon abgeleistet, kann mein betriebt deshalb mir wann immer die möchten einen Aufhebungsvertrag geben?
2 Antworten
Aufhebungsverträge schliesst man in gegenseitigem Einvernehmen ab, das kann nicht einer alleine.
Als Kauffrau erinnerst Du Dich bestimmt, dass es für einiges eine beidseitige Willenserklärung braucht- also beide Vertragspartner müssen zustimmen.
Genau das ist bei Aufhebungsvertrag Voraussetzung.
Wenn es Probleme gibt, berät Dich Deine IHK auch immer bei so etwas.
Sprich: ohne dass Du zustimmst, können die Dir nichts aufdrängen.
Und kündigen wegen ein paar Monaten Verlängerung auch nicht.
Falls irgendwas komisch wäre- wirklich mit UHK sprechen, die haben ja selber ein Interesse, dass Ausbildungen erfolgreich abgeschlossen werden.
Viel Erfolg dann im November!
Aufhebungsverträge können immer angeboten und vereinbart werden.
Wenn du den Abschluss deiner Ausbildung nicht schaffst, ist dein Ausbildungsunternehmen dazu verpflichtet bis zum nächstmöglichen Prüfungstermin weiter zu beschäftigen.
Schaffst du diese Prüfung ebenfalls nicht, kann dein Ausbildungsunternehmen das Ausbildungsverhältnis beenden. Dennoch kannst du ein weiteres Mal an der Prüfung teilnehmen.
Sollte es soweit kommen, solltest du aber Rücksprache mit der zuständigen Kammer halten. Diese steht dir dann auch beratend zur Seite.
emesvau
Meine Prüfung ist am 28.11.2023 das heißt bis da können die mir gar nicht oder