Arglistige Täuschung durch Vermieter und Chance aus Kündigungsausschluss auszusteigen?

7 Antworten

Wohnt der Vermieter denn auch dort? Wenn nicht, kann er doch gar nicht wissen, wie sich diese andere Familie tagsüber verhält. Da ist nichts von arglistiger Täuschung zu erkennen. Dass in einer Wohnung die familiengerecht ist, eben auch Kleinkinder wohnen, ist ein Umstand, mit dem man rechnen muss.


Christiangt  23.11.2021, 09:34

Hier wurde aber konkret gesagt das es sich um 1 Kind handelt was im Schulalter war, der MIeter wurde getäuscht weil dort Kleinkinder wohnen. Klar muss er damit rechnen das ein 6 Jähriges Kind auch ärger macht oder die Familie irgendwann mal Zuwachs bekommen kann, das ist auch nicht das Problem . Hier sind aber 2 Kleinkinder vom Vermieter verschwiegen worden, das ist deutlich eine Täuschug des Mieters durch den Vermieter.

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Seht ihr eine Chance basierend auf der Falschaussage des Vermieters frühzeitig aus dem Mietvertrag auszusteigen

Ja Ich sehe da eine Chance. Versucht es erstmal Ohne Anwalt , aber wenn der Vermieter mauert, lasst euch von einen Anwalt vertreten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Vermiete Selber.

Was passiert, wenn die Familie mit dem einen Kind plötzlich ein weiteres Kind bekommt?

Was passiert, wenn die Familie kündigt und eine Großfamilie einzieht?

Das ist das Risiko eines Mehrfamilienhauses.

Ich sehe da wenig Chancen, aber ggfs. hilft der Gang zum Anwalt. Wurde der Vermieter damit konfrontiert?


Christiangt  23.11.2021, 09:30

Dann ist es was andres . Er muss damit Rechnen das es so kommen könnte und das esLärm von einem Schulkind gibt. Aber hier hat der Vermieter offensichtlich gelogen.

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ChristianLE  23.11.2021, 09:35
@Christiangt

Man kann hier mit nix rechnen. Auch ein Schulkind kann Krach machen. Oder der Vater musiziert den halben Tag. Anders herum können auch die Kleinkinder ruhig sein.

Wer die Nachbarwohnung bewohnt, ist irrelevant.

Aber hier hat der Vermieter offensichtlich gelogen.

Klingt vielleicht doof, aber wie sieht der Nachweis aus? Aussage gegen Aussage....

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Christiangt  23.11.2021, 09:39
@ChristianLE

Hast mich falsch verstanden. Er kann damit rechnen das das 6 Jährige Kind auch Lärm macht, er kann damit rechnen das die Familie irgendwann nochmal Zuwachs bekommt. Er muss aber nicht damit rechnen das der Vermieter Ihn angelogen hat. Wenn die Mutter als Zeuge unter Eid die Aussage des Vermieters bestätigt, hat diese durchaus Gewicht. Aber erstmal wird wahrscheinlich sowieso versucht es mit einem Mediator zu klären.

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ChristianLE  23.11.2021, 10:04
@Christiangt

Nein, ich versteh dich schon. Ja, er hat vermutlich gelogen, aber nicht aus jeder Lüge ergibt sich zwangsläufig eine arglistige Täuschung, die eine Nichtigkeit des Vertrags zur Folge hat.

Ich kann auch als Interessent in gewissen Maßen lügen. Es geht um die Relevanz der Lüge. Wenn ich dem Vermieter sage, ich bin Nichtraucher, ziehe aber jeden Tag 3 Packungen durch, kann mir der Vermieter gar nix.

Hier ist es ähnlich. Es ist vollkommen egal, ob dort ein 6jähriges Kind oder 2 jüngere gibt.

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Christiangt  23.11.2021, 10:12
@ChristianLE

Die Lüge hat schon Relevanz, der Mieter wäre so nicht eingezogen. 2 Kinder machen meistens mehr Lärm als 1 Kind welches sich oft alleine beschäftigen muss . Außerdem ist ein Schulkind im Regelfall mindestens Morgens nicht zu Hause.

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Ja, wäre arglistige Täuschung.

Er weiß, wer da wohnt, weil sie die für die Nebenkosten ja anmelden.

Und du hast ihn direkt gefragt und er dich vorsätzlich belogen, getäuscht.

Müsste eigentlich.

schob er nach: "Familie mit einem Kind, einem Schulkind".

Hast Du das schriftlich, oder gibt es wenigstens Zeugen dafür?


Christiangt  23.11.2021, 09:39

Ja seine Mutter ist Zeuge.

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