Arglistige Täuschung durch Vermieter und Chance aus Kündigungsausschluss auszusteigen?
Liebe Community,
ich bin beruflich bedingt vor knapp 2 Monaten umgezogen. Bei beiden Vor-Ort-Terminen war die Mietwohnung sehr angenehm ruhig und ich habe ganz deutlich mehrmals gesagt, dass mir das wichtig ist, insbesondere in Zeiten von home office.
Konkrete Nachfrage wer in den angrenzenden Wohnungen wohnt (niemand drüber, da oberster Stock) sagte der Vermieter, dass drunter die Wohnung leer steht und nebenan eine Familie. Auf mein entsetztes Gesicht hin (ich war kurz davor den Mietvertrag nicht zu unterschreiben) schob er nach: "Familie mit einem Kind, einem Schulkind".
Daraufhin dachte ich mir, dass das kein Problem sein sollte und unterschrieb den Mietvertrag, der einen Kündigungsausschluss für 1 Jahr enthält.
Nach Einzug stellte sich nun heraus, dass nebenan zwei Kleinkinder leben (ca. 1,5 und 3 Jahre alt), die immer zuhause sind (keine Kita, keine Betreuung) und in der Wohnung toben, trampeln, Kreischen...oft stundenlang, und die Eltern lassen sie. Morgens wird ausgeschlafen bis um 9 und dann geht das den ganzen Tag bis spät in die Nacht (23 Uhr teilweise).
Nach erheblichen Beschwerden ist nun - mehr oder weniger - wenigstens um 22 Uhr Ruhe.
Meine konkrete Frage: ich gehe stark davon aus, dass der Vermieter davon wusste und deshalb den Kündigungsausschluss wollte (der ursprünglich sogar 2 Jahre betragen sollte, den konnte ich auf 1 Jahr drücken).
Grundsätzlich liegt deshalb doch arglistige Täuschung vor, als er die Aussage tätigte, dass ein Kind, ein Schulkind, nebenan wohne. Meine Mutter war als Zeugin dabei als er dies sagte.
Ich bin inzwischen so sehr mit den Nerven am Ende, dass ich eine neue Wohnung suche und plane innerhalb von 2-3 Monaten auszuziehen. Seht ihr eine Chance basierend auf der Falschaussage des Vermieters frühzeitig aus dem Mietvertrag auszusteigen? Es wären sonst bei einer angenommenen Restlaufzeit von 7 Monaten 6.300 € Kosten für die Wohnung, die ich dann nicht mehr bewohne noch zu zahlen.
Wie ist eure Einschätzung der Situation?
Danke und liebe Grüße
Bee
7 Antworten
Wohnt der Vermieter denn auch dort? Wenn nicht, kann er doch gar nicht wissen, wie sich diese andere Familie tagsüber verhält. Da ist nichts von arglistiger Täuschung zu erkennen. Dass in einer Wohnung die familiengerecht ist, eben auch Kleinkinder wohnen, ist ein Umstand, mit dem man rechnen muss.
Hier wurde aber konkret gesagt das es sich um 1 Kind handelt was im Schulalter war, der MIeter wurde getäuscht weil dort Kleinkinder wohnen. Klar muss er damit rechnen das ein 6 Jähriges Kind auch ärger macht oder die Familie irgendwann mal Zuwachs bekommen kann, das ist auch nicht das Problem . Hier sind aber 2 Kleinkinder vom Vermieter verschwiegen worden, das ist deutlich eine Täuschug des Mieters durch den Vermieter.
Seht ihr eine Chance basierend auf der Falschaussage des Vermieters frühzeitig aus dem Mietvertrag auszusteigen
Ja Ich sehe da eine Chance. Versucht es erstmal Ohne Anwalt , aber wenn der Vermieter mauert, lasst euch von einen Anwalt vertreten.
Was passiert, wenn die Familie mit dem einen Kind plötzlich ein weiteres Kind bekommt?
Was passiert, wenn die Familie kündigt und eine Großfamilie einzieht?
Das ist das Risiko eines Mehrfamilienhauses.
Ich sehe da wenig Chancen, aber ggfs. hilft der Gang zum Anwalt. Wurde der Vermieter damit konfrontiert?
Man kann hier mit nix rechnen. Auch ein Schulkind kann Krach machen. Oder der Vater musiziert den halben Tag. Anders herum können auch die Kleinkinder ruhig sein.
Wer die Nachbarwohnung bewohnt, ist irrelevant.
Aber hier hat der Vermieter offensichtlich gelogen.
Klingt vielleicht doof, aber wie sieht der Nachweis aus? Aussage gegen Aussage....
Hast mich falsch verstanden. Er kann damit rechnen das das 6 Jährige Kind auch Lärm macht, er kann damit rechnen das die Familie irgendwann nochmal Zuwachs bekommt. Er muss aber nicht damit rechnen das der Vermieter Ihn angelogen hat. Wenn die Mutter als Zeuge unter Eid die Aussage des Vermieters bestätigt, hat diese durchaus Gewicht. Aber erstmal wird wahrscheinlich sowieso versucht es mit einem Mediator zu klären.
Nein, ich versteh dich schon. Ja, er hat vermutlich gelogen, aber nicht aus jeder Lüge ergibt sich zwangsläufig eine arglistige Täuschung, die eine Nichtigkeit des Vertrags zur Folge hat.
Ich kann auch als Interessent in gewissen Maßen lügen. Es geht um die Relevanz der Lüge. Wenn ich dem Vermieter sage, ich bin Nichtraucher, ziehe aber jeden Tag 3 Packungen durch, kann mir der Vermieter gar nix.
Hier ist es ähnlich. Es ist vollkommen egal, ob dort ein 6jähriges Kind oder 2 jüngere gibt.
Die Lüge hat schon Relevanz, der Mieter wäre so nicht eingezogen. 2 Kinder machen meistens mehr Lärm als 1 Kind welches sich oft alleine beschäftigen muss . Außerdem ist ein Schulkind im Regelfall mindestens Morgens nicht zu Hause.
Ja, wäre arglistige Täuschung.
Er weiß, wer da wohnt, weil sie die für die Nebenkosten ja anmelden.
Und du hast ihn direkt gefragt und er dich vorsätzlich belogen, getäuscht.
Müsste eigentlich.
schob er nach: "Familie mit einem Kind, einem Schulkind".
Hast Du das schriftlich, oder gibt es wenigstens Zeugen dafür?
Dann ist es was andres . Er muss damit Rechnen das es so kommen könnte und das esLärm von einem Schulkind gibt. Aber hier hat der Vermieter offensichtlich gelogen.