Arbeitsgericht Güteverhandlung?

3 Antworten

Es kommt darauf an, wie schnell man sich einigt, oder aber auch nicht. Länger als eine Stunde dürfte es aber nicht dauern.

Kleiner Tipp: Wenn Dein Anwalt sagt, dass Du den Mund halten sollst, egal ws passiert (es sein denn der Richter fragt) dann halte Dich daran. Er weiß, was er tut.

Das kann man so pauschal nicht sagen, denn es kommt auf den Umfang und die (rechtliche und tatsächliche) Schwierigkeit des Verfahrens an; außerdem hängt es davon ab, ob und wenn ja wie schnell sich die Parteien einigen können. An die Güteverhandlung schließt sich, wenn sie erfolglos ist, in der Regel nach § 54 Abs. 4 ArbGG (Arbeitsgerichtsgesetz) unmittelbar die weitere mündliche Verhandlung an. Hier kommt es bezüglich der Dauer darauf an, ob Beweise erhoben werden müssen (z.B. Zeugen vernommen werden oder ähnliches).

Fazit: Man kann wirklich nicht vorhersagen, wie lange es dauert. Von 15 Minuten bis mehrere Stunden ist alles möglich (wobei mehrere Stunden eine Ausnahme wären). Außerdem solltest du dich darauf einrichten, dass die Verhandlung möglicherweise nicht zu der geplanten Uhrzeit anfangen kann (es sei denn, es ist die erste des Richters an dem Tag). Denn man kann bei mehreren Verhandlungen nicht immer planen, wie lange jede dauert und dann kann auch durchaus mal überzogen werden mit der Folge, dass die weiteren Verhandlungen warten müssen.

Nein, das hängt vom Richter und den offenen Fragen ab.