Chef zahlt Lohn nicht, Arbeitsgericht?

4 Antworten

die Kündigung habe ich bekommen sowie alle anderen Mitarbeiter.

Dann ist er vermutlich auch nicht zahlungskräftig, mglw Konkurs.

Wende Dich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

kevin1905  18.01.2022, 17:31

Dann könnte hier ggf. auch eine Straftat vorliegen, wenn der Arbeitgeber eine Kapitalgesellschaft ist.

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Achtung du musst SOFORT zum Arbeitsgericht, sonst läufst du Gefahr auf dein geld verzichten zu müssen.

Beim Arbeitsgericht brauchst du KEINEN Anwalt und das ist auch kostenlos für dich.

Wenn du doch einen Anwalt einschaltest, musst du den selbst bezahlen.

Wenn Du Deinen Arbeitgeber bereits ( nachweislich ) schriftlich auf Zahlung des ausstehenden Arbeitslohnes samt Zahlungsfrist abgemahnt hast , kannst Du nach Ablauf der Frist bereits schriftlich Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht einreichen . Dazu benötigst Du prinzipiell erst einmal keinen Anwalt .

Neben Deiner Forderung nach dem BRUTTO-Arbeitslohn kannst Du auch Zinsen und etwaigen Schadenersatz beim Arbeitsgericht einklagen . An Unterlagen schickst Du dazu in Kopie erst mal mit :

- den vollständigen Arbeitsvertrag

- die letzte(n) ( aktuellen ) Lohnabrechnung(en) ; insbesondere auch jene , wo das Gehalt konkret noch aussteht

- etwaige Stundennachweise für die betreffenden Zeiträume

- etwaige Nachweise über ggf. kausal durch den ausbleibenden Lohn bereits entstandene Schäden . ( Rückbuchungen , Mahnkosten z.B. vom Vermieter etc . )

Wenn Du bereits in akuter Zahlungsnot bist , kannst Du unter entsprechendem Nachweis eines akuten Lohnnotbedarfs auch ein Eilverfahren beim Arbeitsgericht beantragen .

Beachte bitte auf jeden Fall etwaige Ausschlußfristen in Deinem Arbeits- / oder Tarifvertrag , da dadurch eventuell die übliche Verjährungsfrist von 3 Jahren ab Ende des Jahres der Schuldentsstehung ggf. erheblich eingeschränkt werden könnte für Forderungsansprüche .

Bei der Wahl des "richtigen" Arbeitsgerichtes mußt Du in der Zuständigkeit darauf achten , um welche Rechtsform es sich bei dem Betrieb handelt .

Alles bis hier her geschriebene findest Du in ausführlicherer Form noch mal hier zum nachlesen :

https://www.advocado.de/ratgeber/arbeitsrecht/klage/gehalt-einklagen.html

Bei der Agentur für Arbeit kannst Du bei bereits vorliegendem , akuten Lohnnotbedarf ebenfalls um eine eilige Behandlung Deines Leistungsantrages bitten mit dem Ziel , von dort in möglichst kurzer Zeit zumindest schon mal vorläufig eine Teilabschlagszahlung auf Deine zu erwartenden Leistungen bekommen zu können . Dann könntest Du zumindest schon mal eine vorläufige Teilleistungsbewilligung irgendwo im Bereich um grob 50 bis 70 % der zu erwartenden Leistungen erhalten .

Auf konkrete Nachfrage müßten in den Leistungsabteilungen der Arbeitsagenturen auch ausreichend kompetente Mitarbeiter für eine erste Begleithilfe in Deiner Situation zu finden sein .

Bei mir war das jedenfalls damals mal so in einem ähnlichen Fall , weil der Arbeitgeber trotz mehrfacher Aufforderung weder mit Lohnabrechnungen noch Arbeitgeberbescheinigungen rüber kommen wollte .

Wann und ob Du Deinen ausstehenden Arbeitslohn ( in voller Höhe ) jedoch bekommen wirst , kann Dir an dieser Stelle leider niemand sagen .

soll ich zum Arbeitsgericht?

Ja auf jeden Fall.

Darüber hinaus Arbeitgeber abmahnen und Arbeitsleistung einstellen.

Hab keine Rechtschutzversicherung, bin total pleite und muss all meine Rechnungen zahlen.

PKH.

Wiesel1978  18.01.2022, 17:33

PKH = ProzessKostenBeihilfe (nur für die Unwissenden 😉)

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