Wenn Du Deinen Arbeitgeber bereits ( nachweislich ) schriftlich auf Zahlung des ausstehenden Arbeitslohnes samt Zahlungsfrist abgemahnt hast , kannst Du nach Ablauf der Frist bereits schriftlich Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht einreichen . Dazu benötigst Du prinzipiell erst einmal keinen Anwalt .
Neben Deiner Forderung nach dem BRUTTO-Arbeitslohn kannst Du auch Zinsen und etwaigen Schadenersatz beim Arbeitsgericht einklagen . An Unterlagen schickst Du dazu in Kopie erst mal mit :
- den vollständigen Arbeitsvertrag
- die letzte(n) ( aktuellen ) Lohnabrechnung(en) ; insbesondere auch jene , wo das Gehalt konkret noch aussteht
- etwaige Stundennachweise für die betreffenden Zeiträume
- etwaige Nachweise über ggf. kausal durch den ausbleibenden Lohn bereits entstandene Schäden . ( Rückbuchungen , Mahnkosten z.B. vom Vermieter etc . )
Wenn Du bereits in akuter Zahlungsnot bist , kannst Du unter entsprechendem Nachweis eines akuten Lohnnotbedarfs auch ein Eilverfahren beim Arbeitsgericht beantragen .
Beachte bitte auf jeden Fall etwaige Ausschlußfristen in Deinem Arbeits- / oder Tarifvertrag , da dadurch eventuell die übliche Verjährungsfrist von 3 Jahren ab Ende des Jahres der Schuldentsstehung ggf. erheblich eingeschränkt werden könnte für Forderungsansprüche .
Bei der Wahl des "richtigen" Arbeitsgerichtes mußt Du in der Zuständigkeit darauf achten , um welche Rechtsform es sich bei dem Betrieb handelt .
Alles bis hier her geschriebene findest Du in ausführlicherer Form noch mal hier zum nachlesen :
https://www.advocado.de/ratgeber/arbeitsrecht/klage/gehalt-einklagen.html
Bei der Agentur für Arbeit kannst Du bei bereits vorliegendem , akuten Lohnnotbedarf ebenfalls um eine eilige Behandlung Deines Leistungsantrages bitten mit dem Ziel , von dort in möglichst kurzer Zeit zumindest schon mal vorläufig eine Teilabschlagszahlung auf Deine zu erwartenden Leistungen bekommen zu können . Dann könntest Du zumindest schon mal eine vorläufige Teilleistungsbewilligung irgendwo im Bereich um grob 50 bis 70 % der zu erwartenden Leistungen erhalten .
Auf konkrete Nachfrage müßten in den Leistungsabteilungen der Arbeitsagenturen auch ausreichend kompetente Mitarbeiter für eine erste Begleithilfe in Deiner Situation zu finden sein .
Bei mir war das jedenfalls damals mal so in einem ähnlichen Fall , weil der Arbeitgeber trotz mehrfacher Aufforderung weder mit Lohnabrechnungen noch Arbeitgeberbescheinigungen rüber kommen wollte .
Wann und ob Du Deinen ausstehenden Arbeitslohn ( in voller Höhe ) jedoch bekommen wirst , kann Dir an dieser Stelle leider niemand sagen .