Arbeitgeber zählt trotz Gerichtsurteil nicht. Was tun?

9 Antworten

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1.

Das dir vorliegende Urteil ist ein Titel. Dieser muss allerdings zuerst für vollstreckbar erklärt werden. Dazu wird eine Ausfertigung des Urteils an das Arbeitsgericht mit der Bitte um Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung geschickt.

2.

Danach an den Gerichtsvollzieher. Das ist hier schon beschrieben.

3.

Parallel würde ich, das ist auch bei Anwälten wenig bekannt oder wird einfach wenig praktiziert, eine vor Pfändung bei den Konten des Schuldners durchführen. Dann wird sich auch relativ schnell zeigen ob ihr etwas zu holen ist.

4.

Sollte tatsächlich Insolvenz bzw. Insolvenzverschleppung vorliegen wird es ohnehin eng. Die entsprechenden strafrechtlichen Schritte helfen hier natürlich erst einmal nicht weiter

Dergartenandy 
Fragesteller
 18.05.2018, 12:40

Danke. Insolvenz haben die nicht. Die Firma gibt es noch und wird es auch noch eine Weile geben.

armabergesund  18.05.2018, 14:05
@Dergartenandy

andy, der den helbel nicht zieht.... mann du kannst über deinen anwalt die insolvenz anstossen. sei froh über die antwort von robert, der hat deinem anwalt quasi schon alle worte in den mund gelegt...

wie wäre es, wenn Du Deinen Anwalt fragst, ob nicht die Voraussetzungen für eine Insolvenzverschleppung gegeben sind. Der Betrieb scheint ja nicht zahlungsfähig zu sein und wenn man die richtigen Instanzen darüber informiert dürfte der säumige Zahler sich doch bewegen, deinem Urteil nachzukommen.

Selbst wenn kein Verfahren zur Zwangsinsolvenz Erfolg hat, so wird jeder Arbeitgeber das nicht gern sehn. Ein Bluff könnte vielleicht der Zwangsvollstreckung zuvor kommen.

Was einige hier von sich geben ist echt rechtlicher Blödsinn!

Du hast ein rechtskräftiges Urteil und muss nicht weiter mahnen geschweige denn einen Mahnbescheid erstellen. Wenn der Arbeitgeber nicht freiwillig Zahlt, ist dein nächster Gang zum Gerichtsvollzieher mit dem Gerichtsurteil und der Bitte um entsprechende Pfändung beim Arbeitgeber.

Was die Papiere angeht, so kannst du alleine oder mit Hilfe deines Anwalts ein Zwangsgeld gegen den Arbeitgeber beantragen damit er die Papiere ausstellt.

Artus01  18.05.2018, 14:13

Korrekt.

Schreib ihm er muss dass innerhalb von 2 wochen bezahlen wenn er dies nicht tut gehst wieder zum gericht. zeigst aber dem gericht dass ihm geschrieben hast. er muss es machen sonst geht er wieder vor gericht und bezahlt auch diese kosten

Dergartenandy 
Fragesteller
 18.05.2018, 12:17

hat mein Anwalt schon gemacht, die reagieren aber nicht.

Chiara0101  18.05.2018, 17:05

Dann kümmert sich dein Anwalt bestimmt um einen neuen Gerichtstermin. Verstehe nicht was dein chef für probleme hat.. das geld wird ihm bestimmt nicht wehtun vorallem steht es dir zu

Anwalt. Oder Gerichtsvollzieher.

Beide möchten aber vorher Geld sehen...

Dergartenandy 
Fragesteller
 18.05.2018, 12:04

Anwalt habe ich ja dafür aber auch auf diese schreiben reagieren die nicht.

ErsterSchnee  18.05.2018, 12:07
@Dergartenandy

Wenn du einen Anwalt hast, dann wird der sich auch kümmern.

Dergartenandy 
Fragesteller
 18.05.2018, 12:14

Aber das dauert alles so lange. Ich bekomme wegen der Kündigung verhaltensbedingte auch kein Arbeitslosengeld.

ErsterSchnee  18.05.2018, 12:16
@Dergartenandy

Und du meinst, es geht schneller, wenn du dich selber kümmerst?

Antitroll1234  18.05.2018, 12:17
@Dergartenandy

Du hast doch das Urteil, dies der Agentur vorlegen. Daraus geht doch lt. deiner Beschreibung hervor, dass die Kündigung nicht verhaltensbedingt ist, sondern betriebsbedingt.

kevin1905  18.05.2018, 12:28
@Dergartenandy
Ich bekomme wegen der Kündigung verhaltensbedingte auch kein Arbeitslosengeld.

Oben in der Frage schreibst du, dass das Gericht auf betriebbedingte Kündigung entschieden hätte. Betriebsbedingt ist NICHT verhaltensbedingt, also keine Rechtsgrundlage für eine Sperre nach SGB III.