Anrechnung von Resturlaub und Überstunden bei Kündigung auf das Krankengeld
Vorherige Frage;
Hallo Zusammen, folgender Sachverhalt, bin schon seit Nov. 2014 krank, erhalte ab Jan. 2015 Krankengeld. Nun hat mir mein AG gekündigt, habe Resturlaub und noch Überstunden, die mir ausbezahlt werden .Frage: wird die Zahlung auf das Krankengeld angerechnet? wie würde es dann "verrechnet" werden? wie verhalte ich mich nach der Zahlung der Krankenkasse gegenüber, damit mir keine Nachteile entstehen?
Ergänzung:
Aber wie verhält sich das wenn mein Krankengeld ausläuft und ich ALG1 aufgrund der Aussteuerung beantragen muß ??
Ich habe aktuell 36 Tage Resturlaub und 112 Überstunden die mir zustehen falls mein Arbeitgeber mich kündigt.
2 Antworten
http://krankengeld24.de/anspruch/85-kein-ruhen-des-krankengeldanspruchs.html
Mit Urteil vom 30.05.2006, Az. B 1 KR 26/05 R, entschied das Bundessozialgericht, dass eine Urlaubsabgeltung, Entlassungsentschädigung kein Arbeitsentgelt im Sinne des § 49 Abs. 1 Satz 1 SGB V darstellt und somit nicht zum Ruhen des Krankengeldes führt.
Vielen Dank für die schnelle Antwort
Dein noch ausstehender Lohn und die Urlaubsabgeltung hat mit dem Krankengeld nichts zu tun. Krankengeld ist eine Versicherungsleistung. Dafür hast du Beitrag gezahlt.