Anrechnung von Resturlaub und Überstunden bei Kündigung auf das Krankengeld

2 Antworten

http://krankengeld24.de/anspruch/85-kein-ruhen-des-krankengeldanspruchs.html

Mit Urteil vom 30.05.2006, Az. B 1 KR 26/05 R, entschied das Bundessozialgericht, dass eine Urlaubsabgeltung, Entlassungsentschädigung kein Arbeitsentgelt im Sinne des § 49 Abs. 1 Satz 1 SGB V darstellt und somit nicht zum Ruhen des Krankengeldes führt.

grosserhund 
Fragesteller
 12.05.2015, 19:28

Vielen Dank für die schnelle Antwort

Dein noch ausstehender Lohn und die Urlaubsabgeltung hat mit dem Krankengeld nichts zu tun. Krankengeld ist eine Versicherungsleistung. Dafür hast du Beitrag gezahlt.