Lohnabrechnung, aber keine Zahlung vom Arbeitgeber?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich würde ihm schriftlich einen Termin setzen, bis wann Du die Offenlegung Deiner Überstunden und die Lohnzahlung erwartest. Gleichzeitig würde ich ihn über die Zahlung in Verzug setzen. Teile ihm ebenfalls mit, dass wenn die Zahlung nicht pünktlich erfolgt, Du beim Amtsgericht einen Antrag auf die Eröffung eines Insolvenzverfahren stellen wirst. Dass kann nämlich jeder Gläubiger (was Du ja bezüglich des Lohnes bist) machen. Außerdem würde ich ihm sagen, dass ich eine Anzeige beim Finanzamt erstatten werde, da man davon ausgehen kann, dass wenn er den Lohn nicht zahlt, er mit den Steuern und Sozialabgaben ähnlich verfährt!

ayuca 
Fragesteller
 10.05.2011, 07:59

Die Steuern und Sozialabgaben hat er zumindest laut der Lohnabrechnung bezahlt.

RBMannheim  10.05.2011, 20:30
@ayuca

Ne, die sind in der Lohnabrechnung ausgewiesen! Das ist aber noch lange kein Beleg dafür, dass sie tatsächlich auch überwiesen wurden! Wäre nicht der erste Fall von hinterzogenen Abgaben!

Wenn es richtig ist, dass von dir illegale Aktivitäten verlangt wurden und du deshalb fristlos gekündigt hast, kann er dir auch nix abziehen. Setze eine Frist indem du auch alle offenen Fragen geklärt haben willst und natürlich die Restzahlung. Andernfalls drohe im gerichtliche Schritte an. Wenn er nicht fristgemäß antwortet und zahlt gehe zu einem Anwalt.


Nicht vergessen: In dem geschilderten Fall kann  er dir  nichts  abziehen obwohl es vereinbart war.

Moin,

da gibts ganz witzige und vor Allem seehr wirksame Möglichkeiten.

Fordere den  schriftlich mit Frist v. 1 Woche auf, die Auskünfte korrekt zu erteilen und vor Allem den Lohn auszuzahlen.

Wie Urlaubs, u. Stundenkonto richtig sein müssen, sollteste eigentlich selbst wissen, sonst kannste ja dein Abrechnung garnicht kontrollieren.

Wenn der nach der Fristsetzung immer noch nicht zahlt, kannste n Inso-Antrag stellen.

Aber vorsicht bei sowas.

Nur aus Rache u.Boshaftigleit darf man das nicht, das würde n seehr teurer Spaß.

Bei ausbleibenden Lohnzahlungen ist aber nach fristsetzung die so genannte "Insolvenzreife" begründet.

einen Anderen Grund dem Malocher den Lohn zu Unterschlagen gibt es nämlich nicht.

Mit der ja bereits erstellten Abrechnung hat er Den Lohn bzw. die forderung ja auch anerkannt.

Welchen anderen Grund, außer einer Zahlungsunfähigkeit sollte es also geben, dass der Lohn nicht gezahlt wird.

Der Inso-Antrag ist also in dem Fall keine missbräuchliche Schikane.

Den Insoantrag kann der Antragsteller jederzeit zurücknehmen.

Also dann, wenn dein Lohn und die Antragskosten beglichen sind.

Wen die sache klar ist ist das kein Problem.

Ist die Sache unklar kann der Andere Schadenersatz fordern, - deshalb kann so n missbräuchlicher Antrag, nur um einen zu Ärgern teuer werden.

Mit Lohnabrechnung ist die Lohnforderung aber anerkannt.

Mit solchen Lumpen würde ich mir n späßchen machen.

Einfach auf Lohnzahlung Klagen bringt nix.

Was soll ein Gericht urteilen?

Doch nur dass die der bereits mit der Lohnabrechnung anerkannte Lohn zusteht.

Also Gas geben.

Wenn er Geld hat wirst du deinen Lohn seeehr schnell haben.

Hat er kein Geld, isser Insolvent.

Dann bekommst Du Inso-Ausfallgeld.

 

Die Urlaubstage müssen auf der Lohnabrechnung vermerkt sein (genomme Urlaubstage, Resturlaubsanspruch). Wenn Du Überstunden genommen hast, so müssen diese ebenfalls aufgeführt und entlohnt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, so bestehe auf eine korrekte Lohnabrechnung und pünktlich Zahlung des Lohns. Wenn das nach einem Telefonanruf nicht klappt, dann muss man dies schriftlich machen. Übrigens gibt es Minusstunden nur bei einem Arbeitszeitkonto, dies muss aber schriftlich geregelt worden sein.

hallo ayuca,

gut wäre es, wenn du in einer gewerkschaft bist. die helfen sofort. hat bei mir prima geklappt.

zunächst einmal wäre es sinnvoll gewesen, deine arbeitsstunden auf zu schreiben, damit du weißt, wie viele stunden du hast.

du kannst zum anwalt gehen der auf arbeitsrecht spezialisiert ist. deinen lohn kannst du einklagen. wieviel urlaubaanspruch du hast kann dir auch der anwalt sagen, falls es nicht im arbeitsvertrag steht. bist du denn schon zu hause oder musst du die kündigungsfrist noch einhalten? wenn du noch arbeiten gehst, dann sollte dein nächster gang zum doktor sein, für so einen A... brauchst du nicht zu arbeiten wenn er dich nicht bezahlt.

viel glück

ayuca 
Fragesteller
 10.05.2011, 07:58

Also das Problem ist, dass ich selbt fristlos gekündigt habe, da illegale aktivitäten von mir verlangt wurden.

In meinem Vertrag steht, das bei einer fristlosen KÜndigung mein Arbeitgeber berechtigt ist, die angefallenen Kosten von meinem Gehalt abzuziehen. Soweit so gut. Das wusste ich bevor ich gekündigt habe, ich habe mich also darauf eingestellt.

Nun steht aber nicht auf meiner Lohnabrechnung wie viele MInusstunden ich hatte ( den mir wurde gesagt, da wären mInusstsunden abgezogen worden ). Ich hatte vorher bereits das Porblem dass mir gesagt wurde ich hätte 30 MInusstunden, diese waren aber ungerechtfertigt da meine krankschreibung nicht mitbrechenung und quasi vergessen wurden. Es kommt meinem Arbeitgeber also gelegen mir nicht zu sagen wieviele MInusstsunden abgezogen wurden. Ich denke er hat dreist weider die 30 abgezogen und sagt mir jetzt nichts davon.

Außerdem sagt er mir nicht wie viele Urlaubstage ich hatte oder wie diese vergütet wurden.

Und er sagt mir auch nicht, wie viel denn nun als Entschädigung abgezogen wurde. Es erscheint mir doch als sehr großer Zufall dass diese Entschädigung die abgezogen wird genau mit meinem Gehalt übereinstimmt und mir weder dazu eine Abrechnung noch sonst irgendein Schreiben geschickt wurde, aus dem hervorgeht, wie viel das denn nun war.