nach eigener Kündigung bei Zeitarbeit ausstehende Überstunden und Resturlaub abfeiern?
Guten Tag, nach meiner fast 8-jährigen Besschäftigung über eine Zeitarbeit habe ich fristgerecht gekündigt. Es stehen noch Urlaub und Überstunden aus, die ich als Urlaub/Überstunden abfeiern beantragt habe. Der Einsatzbetrieb hat unterschrieben, mein Arbeitgeber aber bisher nicht. Kann er mir den verweigern?
3 Antworten
Nein, Du hast gesetzlichen Anspruch auf Deinen Urlaub, kann Dir nicht verweigert werden. Kommt immer darauf an WANN man kündigt, daraus errechnet sich, wieviel Urlaubsanspruch Du noch hast.
Bei den Überstunden kommt es darauf an, was im Vertrag vereinbart wurde, kann normalerweise abgefeiert werden, oder eben ausbezahlt.
Sklavenhändler nicht wirklich. Hatte viele Vorzüge dort. Aber meinem AG schwimmen die Felle davon, kann oft nicht zahlen, oder nur in Teilen. in meinem Vertrag steht das mit den betrieblichen Gründen auch. Wenn mein AG also nicht zahlen kann und mir darum Urlaub und Überstunden verweigert und will dass ich arbeite, damit der AG mich zahlen kann, ist das ein gewichtiger betrieblicher Grund?
Der AG kann in der Tat Urlaub verweigern, wenn zwingende betriebliche Gründe vorliegen. Ich wette aber, dass diese Gründe nicht vorliegen. Zeitarbeitsfirmen gelten zu Recht als Sklavenhändler. Ohne Genehmigung darfst du aber nicht in den Urlaub gehen, sondern musst gegen die Entscheidung klagen. Ob sich das noch lohnt, da du eh bald weg bist?