Hallo, ich habe folgende Frage. Ich habe am 01.11.2014 bei meinem jetzigen Arbeitgeber begonnen mit der Tätigkeit, habe 6 Monate Kündigungsfrist (Ende 30.04.2015) und 30 Tage Urlaub im Jahr, noch Resturlaub 3 Tage vom Vorjahr und 14 Überstunden (bei 5h Arbeit am Tag also 2 volle Arbeitstage und 4h Rest). Ich bin zur Zeit wegen Stress, Burn Out (Mobbing am Arbeitsplatz) krank geschrieben und möchte an diesen Arbeitsplatz nicht mehr zurück. Nun meine Frage, ich habe 14 Tage Kündigungsfrist in der Probezeit, steht so im Arbeitsvertrag und möchte auch meinen Anspruch auf Urlaub nehmen und nicht auszahlen lassen. Ich habe 2,5 Tage pro Monat Urlaubsanspruch, was ja bis April oder sogar Mai gilt (da die Kündigungsfrist in den Mai reingeht) gilt, somit wären es für 2015 insgesamt 10 Tage bzw. 12,5 + die 3 Tage Restanspruch und 2 bzw. 3 Tage Überstunden, somit 15 bzw. 18 Tage Anspruch. Kann mir der Arbeitgeber den Anspruch verweigern und auf Auszahlung bestehen oder soll ich meinen Kündigungstermin so ausrechnen, dass die 15 bzw. 18 Tage mit einberechnet sind. In der Probezeit kann ich ja taggenau kündigen, wenn ich es richtig im Internet gelesen habe. Meine Krankschrift dauert noch bis 22.04.2015. Ab dem 23.04.2015 würden dann die Kündigungsfrist beginnen und ich die 15 Tage bzw. 18 Resturlaub/Überstunden einplanen, zu wann müsste ich dann kündigen, zählen bei der Berechnung der Tage die Feiertage mit rein ? Und hätte ich für Mai dann theoretisch auch noch Urlaubsanspruch von 2,5 Tagen oder nicht ??? Dann würde sich der Kündigungzeitpunkt nochmal nach hinten verschieben. Alles Fragen wo ich mir nicht sicher bin. Vielleicht habe ich es so formuliert, dass mir Jemand eine Antwort geben kann, danke.