Urlaubsanspruch und Überstunden bei Kündigung in der Probezeit

4 Antworten

Was ich nicht verstehe: was soll das mit den 6 Monaten Kündigungsfrist? Die gibts eher nicht. Es gibt eine gesetzliche Kündigungsfrist. Es gibt eine Probezeit. Die meist 6 Monate ist. Und in der Probezeit hast Du Dich an die Kündigungsfrist (meist 14 Tage) zu halten.

Das mal vorweg.

ansonsten schreibst Du sehr verworren..

Du hast jedenfalls pro Monat,d en Du bei der Firma bist, 1/12 Deines Jahresurlaubs. 

Dabei geht es NICHt darum, wann deine Probezeit zuende wäre, sondern ganz reell darum, zu wann gekündigt wird.

Angefallener Urlaub (auch Überstunden) wird gemeinhin ausgezahlt oder abgefeiert. Bei Kündigung und bis Ende krank eher ausgezahlt.

Kurz und gut: da bei Dir so einiges zusammenspielt, würde ich mich nicht auf irgendein Foren-Blabla (alles Arbeitsrechtler hier, ja klar) verlassen, sondern einen Anwalt konsultieren.

Familiengerd  01.04.2015, 12:30

irgendein Foren-Blabla (alles Arbeitsrechtler hier, ja klar)

Wenn das hier alles "Foren-Blabla" ist, frage ich mich, warum Du selbst hier dann Dein "Blabla" dazu gibst!!!

Im Übrigen ist die Antwort von Hexle2 in jeder Hinsicht richtig  und alles Andere als "Foren-Blabla"!!

Du kannst wärend deiner Krankschreibung kündigen natürlich so das zum letzten tag deiner Krankschreibung dein arbeitsverhältniss endet. Den urlaub lässt du dir ausbezahlen zwei Fliegen mit einer klappe musst ganz sicher nie wieder zurück und bekommst kohle.

ok4uo 
Fragesteller
 01.04.2015, 09:50

Das wäre sicherlich der einfachere Weg, dann muss ich nicht mehr rechnen und evtl. den Zeitpunkt verpassen und meine Firma muss dann ausrechnen welchen Anspruch ich habe, werde darum in der Kündigung bitten mir Überstunden/Urlaub und Rest auszubezahlen und gut ist.

1. Dein letzter Termin für eine Kündigung in der Probezeit mit verkürzter Kündigungsfrist ist der 30. April.

2. Urlaubsanspruch wird nur für voll gearbeitete Monate erworben. Für Mai gibt es also keinen Urlaub wenn Du nicht bis Ende des Monats arbeitest.

3. Wenn Du zum 15. Mai kündigst, Du fünf Tage/Woche arbeitest und Deine Arbeitszeit Mo. - Fr. ist, brauchst Du 8 Urlaubstage.

Wie willst Du hier Deine 10 Urlaubstage von diesem Jahr, den Resturlaub von drei Tagen vom letzten Jahr und auch noch den Freizeitausgleich für die Überstunden reinpacken?

Wenn Du am 22. April kündigst und die Kündigungsfrist beginnt am 23. April an zu laufen, ist am 6. Mai Dein letzter Arbeitstag. Auch hier bekommst Du max. 9 Urlaubstage rein.

Falls Du geplant hast so früh zu kündigen und die Kündigungsfrist dann einfach so weit nach hinten zu schieben, dass Du Deinen kompletten Freizeitanspruch noch nehmen kannst, hast Du Dich evtl. verrechnet. Während der Probezeit kann auch der AG Dir ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen eine Gegenkündigung geben.

Hör mit der Rechnerei auf, kündige und Deine restlichen Ansprüche werden ausbezahlt.


ok4uo 
Fragesteller
 01.04.2015, 10:18

Danke für die ausführliche Antwort. Habe ich meine Frage doch einigermassen verständlich formuliert. Für 4 Monate bis Ende April wären es dann doch 10 Urlaubstage (4x2,5) oder rechne ich da falsch ? Ich werde nachher die Kündgung aufsetzen und die Rechnerei dem Arbeitgeber überlassen. Da meine Chefin sehr zufrieden mit meiner Arbeit ist, jedoch die Kollegen mir das so erschweren, wird es von seiten meiner Chefin keine Kündigung geben. Ich habe die Gründe bei der Agentur für Arbeit bereits angegeben und ein Attest von meiner Ärztin das ich aus gesundheitlichen Gründen kündigen kann und keine Sperre erhalte. Daher bin ich nicht auf die Kündigung meiner Chefin angewiesen.

Hexle2  01.04.2015, 11:42
@ok4uo

Für 4 Monate bis Ende April wären es dann doch 10 Urlaubstage (4x2,5) oder rechne ich da falsch ?

Die Rechnung ist richtig.

6 Monate Kündigungsfrist war ein Fehler von mir, ich meinte Probezeit und da habe ich 14 Tage Kündigungsfrist.