Arbeitgeber möchte Konfession wissen?

2 Antworten

Die Angabe ist freiwillig.

Die rechtliche Grundlage dafür ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Es untersagt in §1 die Diskriminierung wegen Geschlecht, Alter, Rasse oder ethnischer Herkunft, sexueller Identität oder Behinderung sowie Religion und Weltanschauung. Damit soll eine Benachteiligung bei der Personalauswahl verhindert werden.

karrierebibel.de/konfessionszugehoerigkeit/

natürlich gibt es Berufe, in denen die Angabe wichtig scheint. Als Küster, Mesner, etc. oder in einem von einer Konfessionsgruppe geführten Betrieb.

Deine Konfession muss da rein, egal ob steuerpflichtig oder nicht