Was kann man bei Konfession eingeben?
Entweder Muslimisch oder Islamisch ? Welches ist richtig ?
Und ist diese Angabe eigentlich relevant, wenn man einen Personalfragebogen ausfüllt ? Oder gilt Konfession nur bei Christen ?
Danke für eure aussagekräftigen Antworten im vorraus !
4 Antworten
Personaltechnisch ist das nur in Bezug auf die Kirchensteuer relevant. Diese wird für Muslime aber nicht vom deutschen Staat eingezogen.
Wenn du also nicht evangelisch-lutherisch oder katholisch bist, kannst du das dieses Feld leer lassen.
Deine persönlichen Überzeugungen und Ansichten gehen deinen Arbeitgeber nichts an. Zumindest wäre das wünschenswert!
Das ist vermutlich eine kirchliche Einrichtung, denn sonst dürfte es auf dem Fragebogen gar nicht drauf stehen.
Dann bist du schon eingestellt und das Formular braucht die Lohnabteilung. Mach einfach einen Strich, oder schreib "keine."
Nachtrag. Früher gab es die Lohnsteuerkarte. Da standen dann bei Konfession zwei Striche. Die gibt es ja heute nicht mehr. Erst wenn man eingestellt war, mußte man diese dann vorlegen. Erst dann erfuhr der AG, ob er eine Kirchensteuer abführen muß. Heute gibt man bei der Einstellung als Ersatz für die Karte eine Bescheinigung über den Lohnsteuerabzug ab. Da steht die Religionszugehörigkeit drauf, falls es eine ist, die kirchensteuerpflichtig ist. Es isf für die Lohnabteilung nur eine Kontrolle, ob die Angaben auf der Bescheinigung richtig sind. Da könnte ja auch mal ein Fehler vorliegen.
Früher gab es die Lohnsteuerkarte.
Huch. Habe ich gar nicht mitbekommen, das die abgeschafft ist. Wie ist das denn heute geregelt?
Man braucht eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug beim Finanzamt. Den Antrag kann man auch im Netz finden und elstern. Wer seit 200 und länger beim gleichem AG arbeitet, braucht keine, aber wenn man den AG wechselt, sollte man eine Ersatzbescheinigung vorlegen. Gilt so ab 2010 und war als Übergang gedacht.
Konfession ist Glauben= jeder Glauben. Egal was. Was steht denn in Deiner Lohnsteuerkarte oder auf Lohnzettel?
Einfach nur Konfession. Da muss man dann eintragen, welche man hat.
Diese Angaben auf den Personalbogen beziehen sich nur auf die Adresse der Kirchensteuerempfänger für Angehörige öffentlich-rechtlicher Glaubensgemeinschaften. Das sind nach meiner Kenntnis ausschließlich christliche Kirchen.
nene das ist ein intern. Unternehmen.