Was kann man bei Konfession eingeben?

4 Antworten

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Personaltechnisch ist das nur in Bezug auf die Kirchensteuer relevant. Diese wird für Muslime aber nicht vom deutschen Staat eingezogen.

Wenn du also nicht evangelisch-lutherisch oder katholisch bist, kannst du das dieses Feld leer lassen.

Deine persönlichen Überzeugungen und Ansichten gehen deinen Arbeitgeber nichts an. Zumindest wäre das wünschenswert!

Skeletor  04.06.2014, 09:54

Danke für den Stern!

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Das ist vermutlich eine kirchliche Einrichtung, denn sonst dürfte es auf dem Fragebogen gar nicht drauf stehen.

theStig123 
Fragesteller
 26.05.2014, 20:40

nene das ist ein intern. Unternehmen.

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Klaraaha  26.05.2014, 20:45
@theStig123

Dann bist du schon eingestellt und das Formular braucht die Lohnabteilung. Mach einfach einen Strich, oder schreib "keine."

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Klaraaha  26.05.2014, 21:05
@Klaraaha

Nachtrag. Früher gab es die Lohnsteuerkarte. Da standen dann bei Konfession zwei Striche. Die gibt es ja heute nicht mehr. Erst wenn man eingestellt war, mußte man diese dann vorlegen. Erst dann erfuhr der AG, ob er eine Kirchensteuer abführen muß. Heute gibt man bei der Einstellung als Ersatz für die Karte eine Bescheinigung über den Lohnsteuerabzug ab. Da steht die Religionszugehörigkeit drauf, falls es eine ist, die kirchensteuerpflichtig ist. Es isf für die Lohnabteilung nur eine Kontrolle, ob die Angaben auf der Bescheinigung richtig sind. Da könnte ja auch mal ein Fehler vorliegen.

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realsausi2  27.05.2014, 08:53
@Klaraaha
Früher gab es die Lohnsteuerkarte.

Huch. Habe ich gar nicht mitbekommen, das die abgeschafft ist. Wie ist das denn heute geregelt?

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Klaraaha  27.05.2014, 17:57
@realsausi2

Man braucht eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug beim Finanzamt. Den Antrag kann man auch im Netz finden und elstern. Wer seit 200 und länger beim gleichem AG arbeitet, braucht keine, aber wenn man den AG wechselt, sollte man eine Ersatzbescheinigung vorlegen. Gilt so ab 2010 und war als Übergang gedacht.

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Konfession ist Glauben= jeder Glauben. Egal was. Was steht denn in Deiner Lohnsteuerkarte oder auf Lohnzettel?

theStig123 
Fragesteller
 26.05.2014, 20:31

Einfach nur Konfession. Da muss man dann eintragen, welche man hat.

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Diese Angaben auf den Personalbogen beziehen sich nur auf die Adresse der Kirchensteuerempfänger für Angehörige öffentlich-rechtlicher Glaubensgemeinschaften. Das sind nach meiner Kenntnis ausschließlich christliche Kirchen.