Anzeige wg Beleidigung

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Wenn dieser Wortlaut zur Anzeige gebracht wird, dann würde man dafür bestraft werden, denn dies ist (wenn der angesprochene sich beleidigt fühlt, also es zur Anzeige bringt) eine Beleidigung. Auch gilt es als beleidigung, wenn man diese als Frage formulieren würde (z.B. "Sind Sie bescheuert?").

Im Strafmaß kann allerdings ein Unterschied bei der Wortwahl gemacht werden. Wenn man jemanden duzt, dann fällt die Strafe härter aus, da das "Du" ein tieferer Eingriff in die Privatsphäre ist, alswenn man mit dem selben Schimpfwort das "Sie" verwendet.

greenmarble1 
Fragesteller
 20.12.2011, 20:33

Super Antwort, danke. Gut zu wissen ;-)

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Gilt etwas wie "Sie sind wohl total bescheuert!" in einer Anzeige als Beledigung?

Eine Anzeige wegen Beleidigung einer Privatperson kannst du stellen, sie kommt aber mangels öffentlichem Interesse nicht zur Strafverfolgung.

Also ersparst du dir, der Polizei und Staatsanwaltschaft besser gleich den unnötigen Aufwand sowie die Altpapierentsorgung zu Lasten der Steuerzahler.

G imager761

denke schon aber bin nicht sicher! eigentlich sollte man so etwas nicht sagen.. kp :-)

LonoMisa  20.12.2011, 20:24

eigentlich sollte man so etwas nicht sagen

och wie süß!

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Eine Beleidigung ist es Rechtlich angesehen. Ob nun eine solch Anzeige weitergeleitet wird, wird man wohl nicht wissen.....

Wenn der, von dem die Rede ist, es als Beleidigung empfindet, schon. Ist aber ein Antragsdelikt.