Antrag bei einer Behörde?

4 Antworten

Bei mir in der Behörde (Staatsanwaltschaft) gilt das Schriftstück am Sonntag als zugestellt. Wir haben im Briefkasten eine Klappe, die sich Punkt 0 Uhr umklappt. So können wir im Falle von Fristabläufen sehen, ist der Brief am Sonntag oder am Montag eingegangen.


FordPrefect  15.05.2024, 12:14

Das ist in der STA der Fall, ansonsten gilt aber bei einer Zusendung am Sonn- oder Feiertag der nächste Werktag als Zustellungstag. Siehe § 31 VwVfG. Nur wenn in der Fristsetzung explizit auf den Tag abgehoben wurde, muss die Zustellung auch an einem Feiertag fristgerecht erfolgen.

https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__31.html

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Es gibt dafür keine gesetzliche Regelung.

In der Praxis haben Behörden dadüf gesonderte Briefkästen, die das genaue Datum (teilweise samt Uhrzeit) mit auf den Brief ausdrucken. Oder die Mitarbeiter der Poststelle der Behörde leeren den Briefkasten am nächsten Werktag relativ früh und vermerken auf diese Briefe "Frühleerung" oder ähnliches, sodass klar ist, dass dies auch am Wochenende oder Feiertag eingeworfen worden sein kann.

Im Zweifel muss der Antragsteller den rechtzeitigen Zugang nachweisen.


Jurafuchs  15.05.2024, 12:13
Es gibt dafür keine gesetzliche Regelung.

Das stimmt nur bedingt. Prinzipiell gibt es keine gesetzliche Regelung in wie weit der Posteingang auf einen Sonntag zu datieren ist, das stimmt.

Gesetzlich geregelt sind aber Fristabläufe an einem Sonntag - wenn der Fristablauf auf einen Sonntag fällt, verlängert sich die Frist auf den nächsten Werktag.

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torboso  15.05.2024, 12:15
@Jurafuchs

Ja, aber die Frage lautete ja nicht, wann ein Fristablauf ist, sondern wie die Behörde mit Eingängen von Sonntagen umgeht. Insbesondere bei Anträgen bleibt es fraglich, welche Frist seitens Behörde gestellt werden soll, da es ja dann vielmehr so ist, dass der Antragsteller etwas will, sodass keine Frist seitens der Behörde existieren wird.

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FordPrefect  15.05.2024, 12:19
@Jurafuchs

Entschuldigung, falscher Absatz. § 31 Abs. 3:

"Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktags. Dies gilt nicht, wenn dem Betroffenen unter Hinweis auf diese Vorschrift ein bestimmter Tag als Ende der Frist mitgeteilt worden ist."

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Jurafuchs  15.05.2024, 12:20
@FordPrefect

Ja, das stimmt. Es gibt zum Grundsatz auch Ausnahmen.

Realistisch gesprochen: ich habe in meinem Leben noch nie einen solchen Hinweis gesehen ...

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Prinzipiell am Sonntag. Da an einem Sonntag aber niemand arbeitet, würde sich eine entsprechende Frist auf den nächsten Werktag verlängern.

Zum vorherigen Werktag, also die Post erhält den Eingangsstempel vom Freitag, wenn es ein Werktag war.


Jurafuchs  15.05.2024, 12:09

Nein.

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TinaPauli  15.05.2024, 12:10
@Jurafuchs

Natürlich ist es so, aberdu weißt sicher alles besser und arbeitest bei einer Behörde

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Jurafuchs  15.05.2024, 12:12
@TinaPauli

Ja, arbeite ich. Daher die Korrigierung. Es ist schlicht falsch was du sagst.

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TinaPauli  15.05.2024, 12:13
@Jurafuchs

Bei uns wird es aber so gehandhabt, also ist es nicht falsch

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Jurafuchs  15.05.2024, 12:15
@TinaPauli

Diese Beurteilung habe ich nie getroffen.

Eine Datierung auf einen vorherigen Tag ist aber schlichtweg falsch. Würde dir auch im Gerichtsverfahren jeder Richter auseinander nehmen.

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FordPrefect  15.05.2024, 12:20
@Jurafuchs

MMn wäre das sogar nicht nur abmahnfähig, sondern sogar als Vorteilsnahme strafbar.

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Jurafuchs  15.05.2024, 12:22
@FordPrefect

Das könnte man tatsächlich ebenfalls heranziehen, müsste man aber im Einzelfall betrachten.

Aber spätestens sobald man das erste Mal mit einer solchen Praxis im Gerichtsverfahren auf die Nase fällt, wird sich die Rechtsaufsichtsbehörde ganz schnell einschalten.

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MaEs1234 
Fragesteller
 15.05.2024, 12:11

Danke für die Antwort, also wird als Freitag eingegangen gestempelt?

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FordPrefect  15.05.2024, 12:17
@MaEs1234

Nein, wird es nicht. Es ist rätselhaft, welche Behörde hier in D so vorgehen soll.

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FordPrefect  15.05.2024, 12:16

Das ist schlicht und ergreifend so pauschal entweder falsch, oder rechtsirrig. Es ist im Verwaltungsrecht unzulässig, den Zugang vorzudatieren.

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FordPrefect  15.05.2024, 13:50
@TinaPauli

Ja, falsch ausgedrückt. Dennoch - das ist verwaltungsrechtlich nicht haltbar. Wenn überhaupt, wäre es gem. § 31 VwVfG auf den nächsten Werktag zu datieren, der dem Feiertag folgt - und das wäre ja fristwahrend, wenn das Fristende auf einen Sonnabend, Sonn- oder Feiertag fiele. Den Zugang quasi manuell zurückzudatieren wäre mMn mindestens rechtsirrig, wenn nicht Rechtsbruch.

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