Anspruch auf Rücksendung eBay Kleinanzeigen?
Hallo,
ich habe am 17. November 2021 eine Kamera, welche ich zuvor auf eBay Kleinanzeigen von einem Privatverkäufer gekauft habe, erhalten (Bezahlung per BÜ).
Nach den ersten Tagen der Nutzung gab es bereits "Komplikationen", da die Kamera nach dem Fotografieren aus- und anschließend wieder anging, das Bild jedoch nicht gespeichert wurde, ging allerdings in den folgenden Tagen normal.
Heute (11.12.2021) ist es nicht mehr möglich, die Kamera "gewöhnlich" zu benutzen, da sie sich ständig nach dem Auslösen ab- und wieder anschaltet.
Der Verkäufer hat die Gewährleistung in seiner Anzeige (PDF liegt noch vor) nicht explizit ausgeschlossen.
Ich habe ihm bereits das Problem mitgeteilt und es konnte bisher nicht gelöst werden. Nachdem ich ihn zur Rücknahme bzw. zur Übernahme der Reparaturkosten gebeten, er beruft sich jedoch darauf, dass es sich ab dem Zeitpunkt des Kaufs um meine Kamera handelt und eine Rücksendung (+Überweisung des Rechnungsbetrages) ausgeschlossen ist.
Besteht die Möglichkeit, dass ich das Recht habe, den Betrag gegen Rücksendung zurückerhalte oder er die Reparaturkosten übernehmen muss?
Danke im Voraus!
4 Antworten
Also wenn er die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hat (und wirklich garkeine Floskel in der Richtung) drin hat dann könntest du ihn rechtlich dran bekommen.
Zumal er in den ersten 6 Monaten der 2 Jährigen Gewährleistung dazu verpflichtet wäre zu beweisen das der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufes noch nicht bestanden hat.
Aber naja... wenn der Verkäufer völlig blockt müsstest du das halt per Anwalt machen und im Zweifel vor Gericht gehen. Ist halt die Frage ob es dir das wert ist.
Okay ist mir neu.... hast du den Paragraf grade sonst muss ich selber blättern ;D
BGB §§ 474 bis 479 behandeln den Verbrauchsgüterkauf, davon in §477 findet man die Beweislastumkehr.
Und welcher Punkt genau sagt jetzt das die Beweislastumkehr bei einem Gewerblichen Verkäufer anders gehandhabt wird als bei einer Privatperson?
Ich bin kein Jurist ich hab in der Meisterschule bisschen BGB gehabt und ich kann das grade nicht aus dem Text raus lesen.
Wie gesagt diese Paragraphen (474 bis 479) behandeln den Verbrauchsgüterkauf, ein Verbrauchsgüterkauf ist:
(1) Verbrauchsgüterkäufe sind Verträge, durch die ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache kauft.
Nach der Defenition gibt es dann ja garkeine Sachmängelhaftungspflicht bei einem Privatverkauf. Und daher auch keine Beweislast Umkehr von diesem.
Wenn der Privatverkauf aber nicht als Privatverkauf deklariert wurde (und dadurch die Sachmängelhaftung nicht explizit ausgeschlossen wurde) hat der Käufer ja im Glauben gehandelt bei einem Gewerblichen Verkäufer gekauft zu haben.
Jetzt ist ja wieder die Frage.
- Hat der Käufer dann Anspruch auf die Sachmängelhaftung von 2 Jahren weil der Verkäufer nicht explizit mitgeteilt hat das er es aufgrund des Privatverkaufes ausschließt?
- Oder greift das andere Extrem und man sagt "Auch wenn es nicht vorher deklariert wurde war es defacto ein Privatverkauf und dadurch wird die Sachmängelhaftung ganz gestrichen"
Meines Wissens nach wird ja Praktisch das 1. Angewendet und ja ich bin kein Anwalt aber ich meine das ist gemeinhin bekannt das man bei einem Mangelhaften bzw fehlenden Ausschluss der Gewährleistung / Sachmängelhaftung so behandelt wird als ob man Gewerblich verkauft hätte da dem Käufer sonst ein Schaden entsteht den er vorher nicht hätte absehen können.
Nach der Defenition gibt es dann ja garkeine Sachmängelhaftungspflicht
Wie kommst Du denn jetzt darauf ? Sachmängelhaftung wird doch in anderen Paragraphen beschrieben.
Die Paragraphen 474 bis 479 -darunter fällt auch die Beweislastumkehr §477- gelten hingegen wie bereits erwähnt nur für Verbrauchsgüterkauf 🤷♂️
Besteht die Möglichkeit, dass ich das Recht habe, den Betrag gegen Rücksendung zurückerhalte oder er die Reparaturkosten übernehmen muss?
Wenn Du darlegen kannst, dass der Mangel bei Übernahme der Ware bereits bestand, dann kannst Du vom Verkäufer Nacherfüllung verlangen.
Ich habe ihm bereits am 18. November ein Video gesendet, in welchem man das Ab- bzw. Abschalten "erkennt". Grundsätzlich besteht also die Möglichkeit, dass ich ihn zur Nacherfüllung auffordern kann, da ja ein Mangel vorliegt u. er die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hat?
Wie gesagt, wenn Du darlegen kannst, dass der Mangel bei Übernahme bereits vorhanden war, dann kannst vom Verkäufer eine mangelfreie Ware verlangen, die Reparatur oder Tausch musst aber ihm einräumen nicht einfach wo anders erledigen lassen.
Da es sich um Mangel handelt, der in der Produktbeschreibung nicht angegeben war, kommt kein Kaufvertrag zustande. Das ist nämlich Täuschung. Du hast also einen Anspruch darauf das Gerät zurückzuschicken und die Kohle wiederzubekommen.
Wende dich an Ebay oder schreib ihn an und drohe mit Rechtsanwalt, wenn er das Gerät nicht zurücknimmt.
allerdings nur wenn es nich angegeben wurde außerdem is der käufer in der beweispflicht nachn paar wochen so gut wie unmöglich
Nö... wenn es um die Gesetzliche Gewährleistung geht tritt die Beweispflicht umkehr erst nach 6 Monaten zustande.
Also müsste nach paar Wochen (weniger als 6 Monate) der Verkäufer nachweisen das der Mangel zum Kaufzeitpunkt nicht bestanden hat... keine Chance.
Gemäß Beschreibung in der Anzeige funktioniert die Kamera "perfekt". Wir haben den endgültigen Verkauf sowohl über den eBay Kleinanzeigen Chat als auch über WhatsApp abgewickelt und letztlich habe ich per gewöhnlicher Banküberweisung bezahlt. Kann ich mich hier dennoch an eBay Kleinanzeigen wenden?
Ich würds auf jeden Fall mal probieren und schaun was Ebay dazu sagt, aber über Bank ist immer schlecht. Wenn bei Ebay nix rauskommt, drohe ihm freundlich mit dem Rechtsanwalt ("Ich möchte dir wirklich gerne die Rechtsanwaltskosten ersparen, die den Preis der Kamera übersteigen und würde mir daher wünschen, wenn wir eine Lösung finden"). Wirklich einen zu engagieren würde sich wahrscheinlich nicht rentieren.
Danke! Davon gehe ich auch aus. Aber es wäre keine "Drohung" von meiner Seite, wenn ich ihn auf das Recht hinweise, dass er die Kamera zurücknehmen bzw. mir den Betrag überweisen muss, da sie nicht ordnungsgemäß funktioniert und er die Gewährleistung in seiner eBay Anzeige nicht explizit ausgeschlossen hat?
Nein bestehts eig nich, du kannst nur den Defekt anzeigen als Betrug wenn er nich angegeben wurde.
Privatkauf is nunmal keine Rücknahme kannste knicken.
Ich habe nur bereits schon auf mehreren Websites gelesen, dass eine Gewährleistung auch beim Privatverkauf besteht, wenn die Gewährleistung nicht explizit ausgeschlossen wurde?
Dies gilt nur für gewerbliche Verkäufer.
Bei einem Privatverkauf ist der Käufer ab dem ersten Tag in der Nachweispflicht.